Ist eine Zusage für eine Ausbildungsstelle wahrscheinlich?

Meine Tochter hatte ein Bewerbungsgespräch, das sehr gut verlaufen ist und wurde zu einem Probearbeitstag eingeladen. Es gibt aber noch 6 Mitbewerber, die ebenfalls probearbeiten durften.

Allerdings hat meine Tochter die Ausbilderin so beeindruckt, dass sie als einzige noch zu einer Fortsetzung, einem kurzen, zweiten Tag eingeladen wurde. Auch der ist toll gelaufen. Es wurde tendenziell erkennbar, dass sie quasi Favoritin ist. Und zwar hörte meine Tochter zufällig, wie von der Ausbilderin zu jemand anderem gesagt wurde "Ich glaube (Name meiner Tochter) gewinnt...."

Ausserdem hat meine Tochter sich sehr wohl gefühlt und bekam schnell freundlichen Kontakt zu einigen Mitarbeitern. Darunter auch zwei Auszubildende.

Nach etwa 4 h durfte sie dann trotzdem nach Hause gehen und wurde sehr freundlich verabschiedet, man würde sie umgehend informieren, sobald der letzte Bewerber seinen Probetag absolviert habe. Ausserdem sagte man ihr, sie sei mindestens unter den Top 3. Mehr dürfe man ihr aber aus Fairnessgründen noch nicht sagen.

Positiv hervorgehoben wurde aber auch, dass sie als einzige Bewerberin in nächster Nähe zum Arbeitsplatz wohnt. Offenbar ein wichtiger Aspekt für den Betrieb. Und im Gespräch kam es zu der Gelegenheit, dass ich - die Mutter - selbst im Betrieb seit 25 Jahren bin und der Bruder erst kürzlich seine Ausbildung im selben Betrieb mit gutem Erfolg abgeschlossen hatte.

Ich habe wirklich ein sehr gutes Gefühl, aber etwas Angst daran zu glauben. Wie schätzt ihr die Chance auf eine Zusage ein?

Ausbildungsstelle, Probetag, Zusage oder Absage
Anzeige aufgrund einer Falschaussage widerlegen oder ruhen lassen?

Meine Tochter und ich wurden wegen eines Unfalls verursacht durch unseren Hund im Mai diesen Jahres auf Treiben eines "Freundes" (jetzt nicht mehr!) wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Mit dem Mann habe ich selbst am Unfalltag gesprochen, der gab uns gar keine Schuld an seinem Sturz, ja, er habe sich erschrocken, aber er ist blöd ausgewichen und musste natürlich hinfallen - aber nicht wegen dem Hund. Von einer Anzeige hielt er nichts. Er erkundigte sich sogar nach meiner Tochter, die letztlich auch gestürzt war und einige unangenehme Schürfwunden (Schotterweg) davontrug.

Wie sich nun herausgestelllt hat, hat der Geschädigte uns auch nicht persönlich angezeigt, sondern seine Tochter. Ich vermute sogar ohne dessen Kenntnis oder Willen, aber das tut vermutlich nichts zur Sache.

Laut Aktenlage hat sie aber ihre Anzeige gegen uns auf die angebliche Schilderung ihres Vaters gestützt. Er soll ihr gesagt haben, dass meine Tochter die Leine nicht festhielt, sondern darauf stand. Das bedeutet nämlich, dass der Hund sich tatsächlich losgerissen hätte, und uns eine Fahrlässigkeit vorgworfen werden könnte, was aber nicht der Fall war und durch die Freundin meiner Tochter bestätigt werden könnte.

Meine Tochter wurde im Juni angezeigt, ich erhielt eine Anzeige erst im August. Aktuell haben wir also zwei Anwälte mit dem Vorgang beauftragt.
Ich bin die Halterin, war aber bei dem Unfall nicht dabei, kann also eigentlich nicht viel dazu aussagen.

Der Ausgang beider Ermittlungsverfahren hat möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf ein nachfolgendes Verfahren durch das Ordnungsamt. Wenn uns also keine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Vergehen nachgewiesen werden kann, ist das natürlich besser für uns. Anderenfalls hat das Folgen für den Hund, schlimmstenfalls bis zur Beschlagnahmung.

Kann man das schon eine vorsätzliche eine Falschaussage nennen? Sollte man dagegen vorgehen? Was passiert, wenn wir dazu z. B. noch den Geschädigten persönlich befragen lassen würden?

Seit Monaten bangen wir wegen der möglichen Folgen durch das Ordnungsamt, ich musste eine neue Versicherung abschließen und wir haben zwei Anwälte beauftragen müssen. Ganz abgesehen davon, dass wir ziemlich verunsichert sind, wenn wir mit dem Hund rausgehen. Was auch nicht gerade hilfreich ist (Hundehalter wissen was ich meine).

Meinen Anwalt werde ich dazu natürlich auch noch näher befragen, aber ich würde gern eine tendenzielle Meinung dazu von euch lesen. Gerne auch mit fundiertem Fachwissen.

Recht, Hundehaltung, Strafanzeige, Strafrecht, Straftat, Straftatbestand
Wie Rache nehmen an einem Verräter?

Ich habe ne ziemlich große Wut auf jemanden, der bis vor kurzem noch zum engeren Freundeskreis gehörte.
Dieser hat massiv dafür gesorgt, dass meine Tochter und ich angezeigt wurden, weil er sich in eine Sache eingemischt hat, die ihn m. E. nichts angeht und ihn nicht einmal persönlich betrifft. Er hat auch keinen Nutzen oder Nachteil daraus.
Kurz: Nach einem Unfall hat er der Familie des Geschädigten dringend geraten uns wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Der Geschädigte selbst wollte das zuvor eigentlich gar nicht, der Herr war sehr freundlich und sagte, er sei eben blöd gefallen, dafür könnten wir nichts. Er ist dann aber wohl von seinen Kindern zur Anzeige gedrängt worden.
Meine Versicherung hat zudem längst alles geregelt und auch Schmerzensgeld gezahlt. Ich habe mich entschuldigt und mehrfach - sogar schriftlich - meine Unterstützung angeboten, weil mir der Unfall auch ehrlich leid getan hat.
Dieser "Freund" hat die Tochter des Geschädigten aber offenbar so angefeuert, etwas gegen uns zu unternehmen und ihr offenbar auch nicht ganz wahre Geschichten über uns erzählt, dass jede freundliche Kontaktaufnahme meinerseits von ihr geblockt und unverschämt kommentiert wurde. Ich ärgere mich vor allem darüber, dass ich nicht mal die Gelegenheit bekam, mich zu verteidigen oder etwas richtig zu stellen.
Dieser "Freund" ist seinerseits kein unbeschriebenes Blatt. Führerschein war 1 Jahr weg wegen Trunkenheit am Steuer, er hat auch schon betrunken einen Unfall gebaut, aber das ist ne Weile her. Er prahlt gern damit, dass er sich geprügelt hat und ist ein Frauenheld und Schürzenjäger (Ehefrau betrogen, sogar die Geliebte, mit der er seine Frau betrogen hat, hat er auch betrogen). Und obwohl ich weiß, dass Rache an meiner Situation nichts ändert (mittlerweile dauert das Verfahren über 4 Monate an und wir mussten mittlerweile sogar zwei Anwälte beauftragen, da wir beide beschuldigt werden und der Ausgang ist bei weitem noch nicht absehbar), wünsche ich ihm - ehrlich gesagt - die Pest an den Hals.

Ich könnte mich ja auf "Karma" verlassen, aber das dauert mir zu lange. Zu gern würde ich dafür sorgen - natürlich auf legale Weise - dass er sich ebenso ärgert und mies fühlt, wie wir es gerade tun. Denn er hat es auch geschafft, dass meine und seine Tochter sich nun nicht mehr leiden können, obwohl die zwei seit Kindertagen sehr eng befreundet sind.

Das ganze kostet mich echt Nerven und jeder Tag beginnt mit der Angst, den Briefkasten zu öffnen.

Ich hätte gern ein paar Ideen..... ;-)

Recht, Rache, Verräter
Wie sollte der Sachkundenachweis für einen 20/40 Hund ablaufen?

Hallo, liebe Hundefreunde - und experten!

Ich habe über eine Woche jede Menge Fragen geübt und gestern den Termin zur Abnahme des Sachkundenachweises wahrgenommen. Ich war ganz entspannt, da ich online bereits sicher 85% aller Fragen beantworten konnte. Befreundete Hundehalter und auch meine Hundetrainerin haben mir gesagt, man kann gar nicht wirklich durchfallen, denn die falsch beantworteten Fragen werden werden im Anschluß mit dem Tierarzt besprochen und man bekommt den Sachkundenachweis dann.

Ich glaubte mich gut vorbereitet, erhielt 4 Fragebögen mit insgesamt 20 Fragen und je mindestens 1 bis mehrerer Antwortmöglichkeiten. Die Fragen kamen mir bereits gänzlich unbekannt vor, aber ich dachte, wird schon klappen. Ich war deswegen etwas verunsichert, aber es folgt ja noch ein Gespräch mit der Ärztin....

Wie ihr euch nun denken könnt, bin ich aber tatsächlich durchgefallen! Es fand auch gar kein "Informationsgespräch" mit der Ärztin mehr statt. Die Sprechstundenhilfe empfahl mir wiederholt (!!!) dringend ein bestimmtes Buch zu kaufen, um damit zu üben. Es stellte sich auch heraus, dass ich wohl mit dem Fragenkatalog "Tierärztekammer Nordrhein" geübt hatte, aber "Westfalen Lippe" abgefragt wurde.

(Es waren aber dermaßen unlogische, unrealistische und auch widersprüchliche Antworten dabei....Kein Hundehalter hätte da ein Kreuz gemacht!)

Von insgesamt 25 Fragen hatte ich angeblich nur 8 vollständig richtig beantwortet. Aber aus insgesamt 80 Möglichkeiten, wovon 36 richtig gewesen wären, habe ich 28 korrekt angekreuzt. Mehrere richtige Kreuze wurden mir aber auch als falsch gewertet (ich hab auf meine Bitte ne Kopie bekommen und die später überprüft). Also bei jeder Frage richtige Dinge angekreuzt, nur eben manchmal ein Kreuz zu wenig. Also waren meine Antworten nicht völlig falsch sondern eben nur nicht überall vollständig richtig. Versteht ihr?

Und bitte jetzt keinen Shitstorm, dass ich dann wohl nicht geeignet bin einen Hund zu halten. Ich bin durchaus hundeerfahren, aber wir haben das erste Mal einen größeren Hund, für den dieser Nachweis jetzt erforderlich ist. Übrigens kein Listenhund, nur eben groß und schwer (20/40), Labbi-Mix.

Wie sind eure Erfahrungen? Meine Freunde sagten mir, so haben sie das nicht erlebt, es war immer wohlwollend, auch wenn man Fehler gemacht hatte. Die werden besprochen und dann ist gut.

Erlaß der Tierärztekamme WL: "...im Rahmen eines informativen Gespräches ohne Prüfungscharakter...es wird das Ausfüllen von Fragebögen als freiwillige Selbstkontrolle empfohlen, die falschen Fragen können als Grundlage für das Gespräch dienen...."

Besten Dank für eure Unterstützung!

Hund, Tierarzt, hundetrainer, Sachkundenachweis, Ablauf, Erfahrungen und Meinungen
Wie zwingt man den Expartner dazu der Auskunfts-/Belegpflicht (Unterhaltsabänderung) nachzukommen?

Die Ex Frau meines Freundes, die gemeinsam mit den zwei volljährigen in Ausbildung befindlichen Kindern in einem Haushalt lebt, verschleppt trotz mehrfacher anwaltlicher Aufforderung die Auskunfts- und Belegpflicht, um eine Abänderung / Minderung des Unterhalts berechnen zu können.
Zuerst lag keiner der angekündigten Einkommensbelege bei dem Schreiben des gegnerischen Anwalts bei. Erst nach wiederholter Aufforderung wurde dem nachgekommen. Aber nur ein Beleg (statt 12) beigefügt.

Auch der Ausbildungsnachweis der unterhaltsberechtigten Tochter wurde bereits zweimal angefordert, im 2. Schreiben dann angekündigt, aber wieder nicht den Anlagen beigefügt.

Zudem fehlen angeforderter Steuerbescheid und Kontoauszüge.

Wir haben den Verdacht, dass die wahrscheinlich höheren Einkünfte der Kindsmutter so verschleiert werden sollen, um höheren Unterhalt geltend machen zu können. Oder gar Anwaltskosten in die Höhe getrieben werden sollen, durch die lang andauernde, aber erfolglose Korrespondenz.

Da der Kindsvater zudem derzeit im Rückstand ist wurde regelmäßig mit der angeblich vorliegenden Titulierung und der Vollstreckung gedroht, aber nichts dergleichen passiert. Titel wird nicht vorgelegt, die Vollmacht der Tochter wurde erst dem dritten Schreiben des gegenerischen Anwalts angefügt.

Wir haben durchaus berechtigte Zweifel an der Aufrichtigkeit der anderen Partei. Die Mutter hatte schon versucht, den Unterhalt bar zu erhalten, damit dieser nicht beim Leistungsbezug des Jobcenters zum Tragen käme (wurde aber verweigert, das war auch schon 2017).

Trotz ihr vorliegender gerichtlicher Vereinbarung aus 2016 machte sie privat einen höheren Anspruch geltend. (350 € lt. Vereinbarung, sie verlangte 430 €, die der Vater mangels vorliegender Vereinbarung auch zahlte, trotz längst eingetretener Volljährigkeit beider Töchter)

Die verbliebene noch unterhaltsberechtigte Tochter hat eine weiterführende Schulausbildung bereits abgebrochen und erst nach mehrmonatiger Verzögerung angeblich eine kostenpflichtige, schulische Ausbildung begonnen. Wie gesagt, fehlt auch hier der Nachweis.

Zusätzlich behauptet man nun, er habe an einem Bafög Antrag nicht mitwirken wollen (er wurde nie gefragt und Eltern müssen hier auch keine Unterschrift leisten, außerdem entfällt das Sorgerecht mit 18).

Für uns macht dieses Vorgehen keinen Sinn. Denn wenn der Anspruch doch berechtigt und tituliert wäre, wieso verweigert man dann die Belege/Auskunft?

Gibt es noch Möglichkeiten die Auskunft zu erzwingen?


Recht, Unterhalt, Familienrecht, Unterhaltspflicht, Auskunftspflicht
Was tun, wenn die Exfrau wichtige Post "verschwinden" lässt?

Folgende, sehr ärgerliche Situation:

Die Ex meines Freundes erhält seit ein paar Monaten keine Unterhaltszahlungen mehr, da die beiden Töchter bei ihr leben, längst volljährig sind und auch selbst genug Geld verdienen und daher keinen Anspruch mehr haben. Ist anwaltlich geklärt. Allerdings ist sie ziemlich sauer darüber, hat wohl gehofft, er zahlt einfach weiter bis zum Sankt Nimmerleinstag. Im Prinzip hätte er lt. Anwalt seit letztem Jahr August schon nur noch 230 € zahlen müssen, zahlte aber bis August diesen Jahres noch immer die vollen 450 €.

Bei der Scheidung vor 6 Jahren haben aber auch beide Ehepartner Prozeßkostenbeihilfe bekommen. Vor ein paar Monaten musste mein Freund daher nachweisen, ob er den Anspruch noch hat oder ob er - etwa 1.400 € - zurück zahlen muss. Da er damals noch Unterhalt zahlte, haben wir die Formulare ausgefüllt und an den Absender samt vorhandener Belege zurückgeschickt. Die Einkommen seiner Töchter und der Ex wurden auch angefragt, doch an die kam er ja nicht ran.
Blöderweise wurde der Brief statt nach Hamm nach Düsseldorf fehladressiert, weshalb er 4 Wochen später angemahnt wurde, die 1.400 € zu zahlen. Wir haben das Versehen schriftlich erklärt und ggf. um eine Ratenzahlung gebeten, alle Formulare und Belege erneut eingereicht an die richtige Adresse - per Einschreiben.

Nun erhält er nach mehr als 6 Wochen gestern ein Schreiben aus Hamm, dass er doch innerhalb von 14 Tagen den versendeten Stundungsantrag (?) zurücksenden möchte. Letzte Erinnerung hierfür. Diesen hat er aber nie erhalten. Auch geht kein Schreiben auf den Erhalt der Belege oder den Inhalt seiner Schreiben ein. Das kam uns komisch vor.

Da er mit seiner Exfrau im selben Mietshaus wohnt und beide noch immer denselben Nachnamen tragen, wird häufiger Post von ihm bei ihr eingeworfen und umgekehrt. Bislang haben sie sich immer gegenseitig die fehlgeleiteten Brief in ihre Briefkästen geworfen. War also kein Problem. Bis heute.

Jetzt aber kommt der Verdacht auf, dass die Exfrau die fehlenden Briefe eben aus Ärger über den eingestellten Unterhalt nicht mehr in seinen Briefkasten wirft, sondern verschwinden lässt oder Schlimmeres, so dass ihm nun wichtige Post fehlt und er oft nicht immer fristgerecht reagieren kann. Dieser Verdacht verhärtet sich auch durch mehrere besorgte Aussagen der Vermieterin, die lückenhaften Inhalte der Briefe ohne Bezug auf seine Schreiben etc...Als würde etwas fehlen....Z. B. fehlt ihm auch eine PIN für eine Bankkarte, die er sich dann neu beschaffen musste und Kosten verursachte.

Dummerweise sieht er keine Möglichkeit sich zu wehren oder seinen Verdacht zu beweisen. Oder kennt jemand Mittel und Wege sie zur Rechenschaft zu ziehen? Irgendwie herauszufinden, ob sie die Post "unterschlägt"?

Er will jetzt erst mal einen Hinweis an seinen Briefkasten machen, damit nichtzu oft seine Post versehentlich bei seiner Ex landet. Ein Postfach ist auch möglich. Aber natürlich ist das alles mehr Aufwand.

Recht, Anwalt, Unterhalt, Familienrecht, Post, Unterhaltspflicht
Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Folgende Situation:

Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.

Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.

Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.

Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.

Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.

Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.

Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Klassenfahrt wegen Nichtversetzung nicht angetreten - wer zahlt die Kosten?

Folgender Fall:
Mein Sohn (17) war seit März/ April wegen schwerer Erkrankung kaum noch in der Schule. Er besuchte bis dahin die Klasse 12 einer Gesamtschule. Wegen der Erkrankung hat er nun die Versetzung in Klasse 13 nicht geschafft.
Im Februar aber wurde er angeblich zur Kursfahrt in Klasse 13 angemeldet (Nachweis steht noch aus!) - weder ich noch mein Sohn erinnern uns, dass wir die Anmeldung eingereicht haben.

In der Zwischenzeit hat mein Sohn nun eine Ausbildung begonnen und wurde von der Schule abgemeldet.
Eine Woche nach Schulbeginn meldet sich jetzt die Oberstufenleitung und verlangt, dass ich den Betrag für die Kursfahrt begleiche, da er ja angemeldet sei. Da er aber die Schule nicht mehr besucht, würde der Betrag abzgl. einer Stornogebühr, wieder erstattet. Aufgrund dessen habe ich also 340 € an die Schule überwiesen.

Nun gibt es Probleme: Die Schule verlangt nun ein ärztliches Attest, dass mein Sohn nicht an der Kursfahrt teilnehmen kann, da ansonsten der Betrag nicht erstattet wird (Ausbildungsbeginn bzw. Verlassen der Schule zähle für die Rücktrittsversicherung nicht als Stornierungsgrund!).
Das Attest soll möglichst rückwirkend ausgestellt werden - also zum Schulbeginn - um auf der sicheren Seite zu sein.
Die Schule hat die Stornierung vor den Ferien quasi selber "verpennt", als ja bekannt war, dass er wegen Nicht-Versetzung eh nicht teilnehmen würde. Nun nimmt man mich in die Pflicht, damit die Schule ihren fehler nicht selbst "bezahlen" muss?

Da mein Sohn aber seit dem 01.09. in Ausbildung ist, ist er ab da auch selbst versichert. Abgesehen davon kenne ich keinen Arzt, der aus Gefälligkeit Atteste ausstellt, schon gar nicht rückwirkend. Meines Erachtens ist das Betrug an der Versicherung!

Nichtsdestotrotz hätte ich aber gerne meine 340 € zurück, die ich ja in dem Glauben sie erstattet zu bekommen, überwiesen habe !
Weiß jemand Rat? Oder kann mir jemand sagen, ob ich hier Aussichten habe, Recht zu bekommen?

Danke!



Schule, Rechtsanwalt, Recht, Forderung, Schulfahrt, Schulrecht, Reiserücktrittsversicherung, ärztliches Attest, schule abbrechen, Ausbildung und Studium
Migräne nach Entfernung der festen Zahnspange?

Hallo, community,

ja, meine Frage ist etwas eigenartig. Der Verdacht des Zusammenhangs kam mir auch erst kürzlich:

Mein Sohn, 17, leidet hin und wieder unter starken Kopfschmerzen, teilweise mit migräneartigen Begleiterscheinungen (Sehstörungen, Lichtempfindlichkeit). Er hat vor wenigen Wochen seine feste Zahnspange entfernt bekommen und trägt nun noch für 6 Monate eine lose Spange und das auch nur nachts.

Seit ungefähr demselben Zeitraum (also seit die Klammer raus ist) haben sich diese Kopfschmerzen arg verschlimmert bzw. treten nun mehrmals wöchentlich auf, einmal sogar so schlimm, dass er zwei Tage zu Hause bleiben musste und dann auch sehr viel geschlafen hat. Appetitlosigkeit war auch eine Begleiterscheinung.

Ich leide selbst unter Migräne, aber längst nicht mehr so heftig und häufig, daher kann ich die Symptome beurteilen und wirklich von Migräne sprechen.

Ich muss dazu sagen, dass er gerade auch in der Schule arge Probleme hat, trotzdem glaube ich nicht, dass er die Migräne als Vorwand beutzt, um der Schule fern zu bleiben. Er fragt nach Schmerzmitteln, die er anfangs genommen hat, aber leider nicht helfen (typisch für Migräne). Er ist ein durchaus einsichtiger, verständiger Junge und weiß, dass er das Problem durch Fernbleiben des Unterrichts nicht löst. Wir haben über alles gesprochen und Lösungen gefunden.

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Kopfschmerzen, Migräne, Gesundheit und Medizin, Kieferorthopädie, Psychosomatik
Für die Schullaufbahn der Tochter (13): Französisch abwählen oder nicht?

Ich komme eben von einem Gespräch mit den Klassenlehrerinnen und der Beratungslehrerin und bin nun verunsichert:

Vor 1 bis 2 Wochen stand meine Tochter (13, Gesamtschule Klasse 7) unter Druck. In Französisch hagelt es nur noch 4er und 5er, im letzten Vokabeltest sogar eine 6. Gleichzeitig kämpft sie um die Zuteilung in den E-Kurs Englisch (Note 3 / 3-), den in Mathe (4) bekommt sie eher sowieso nicht. Damit stellt sich mir schon eine besorgniserregende Situation dar. Ohne E-Kurs läuft das auf einen sehr "einfachen" Schulabschluß hinaus.

Ich weiß, wir sind erst in Klasse 7, aber trotzdem werden hier bereits Weichen gestellt. Später noch einem E-Kurs zugeteilt zu werden, ist eher unwahrscheinlich. Das passiert selten.

Meine Tochter reagiert sehr sensibel auf Leistungsdruck. zuletzt mit Weinen, Verzweiflung, das Lernen helfe sowieso nicht. Sie könne sich oft nicht mehr an Vokabeln erinnern, die sie gelernt hat. Prüfungsangst? Lernblockade? Außerdem hat sie ein nicht sehr positives Bild von sich und ihren Leistungen. Sie sieht nur das Negative und traut sich nichts zu. Darum ist ihre mündliche Mitarbeit oft auch nur ausreichend oder mangelhaft.

Die Lehrer winken ab. Sie sei eher abgelenkt, unaufmerksam, sie lernt nur soviel wie unbedingt nötig. Klarer formuliert: Sie ist vor allem faul. Doch das ist sie nicht immer und in jedem Fach, daher kann ich das nicht als alleiniges Argument akzeptieren.

Nun rät man mir, ihr den Druck zu nehmen, indem man sie Französisch abwählen läßt. Die Englischlehrerin legt sich nicht fest, ob sie sie nun doch mit einer 3 in den E-Kurs einteilt oder was sie noch erwartet. Sie äußert sich gar nicht. In Erinnerung habe sie eine 3- aus der letzten Arbeit (meine Tochter legte mir eine 3+ vor!). Da frage ich mich, ob meine Tochter vielleicht auch anders wahrgenommen wird?

Frage ist nun: Wählen wir Französisch ab und hoffen, dass sie dann in anderen Fächern besser wird? Oder führt das dazu, dass sie weiterhin nur das Nötigste tut und in sämtlichen G-Kursen weiter vor sich "hindümpelt?

Ich mache mir Sorgen um den möglichen Schulabschluß. Die Lernatmosphäre in den E-Kursen ist besser, als in G-Kursen. Es ist ruhiger, konzentrierter. Sagen auch ehemalige Schüler und der große Bruder! "In E-Kursen lernt man mehr, weil man dort besser lernen kann!" (Mein Sohn, 15!) Gesamtschule: 1.200 SchülerInnen, davon 60 % mit Migrationshintergrund.

Ich möchte meine Tochter nicht noch mehr unter Druck setzen, aber ich möchte ihr deutlich machen, dass ein guter Schulabschluß sehr wichtig für ihr weiteres Leben ist.

Was würden mir hier Lehrer, Schüler, Eltern raten, die Erfahrungen mit ihren Kindern haben?

Lernen, Schule, Erziehung, Pädagogik, Abitur, Gesamtschule, Lehrer, Schulabschluss
Gibt es eine Informations - und Dokumentationspflicht der Lehrer bzgl unentschuldigter Fehlstunden?

Ich ärgere mich zum wiederholtem Male über angeblich unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis meiner Tochter (12). Bisher war ich nie wirklich in der Lage das Gegenteil zu beweisen, jedoch habe ich eine Auftsellung verlangt, die ich aber nie bekam.

Beim diesjährigem HJ-Zeugnis jedoch war ich in der Lage zu beweisen, dass ich sämtliche angeblichen Fehlstunden entschuldigt hatte und diese sogar von Lehrern gegengezeichnet wurden. Trotzdem stehen auf dem Zeugnis 14 (!) unentschuldigte Stunden. Insgesamt habe ich sogar mehr entschuldigt, als überhaupt dokumentiet worden waren!

Ich bin mittlerweile echt sauer darüber und mein Vertrauen zu den Lehrern und ihrer Kompetenz ist nun endgültig dahin. Erschwerend hinzu kommt, dass nach Rücksprache mit anderen Eltern - auch aus anderen Klassen - das Phänomen auftrat, dass "Vorzeigeschüler" nie unentschuldigte Fehlstunden haben, schlechte Schüler aber in Abstufung zu durchschnittlichen Schülern immer mehr! Merkwürdiger Zufall!

Und: Eine Lehrerin setzt eine Frist, zu der Entschuldigungen vorgelegt sein müssen, Ansonsten werden sie nicht mehr abgezeichnet und die Kinder sind "selbst schuld", wenn sie dadurch unentschuldigte Stunden vermerkt werden. Darf das so sein?

Frage 1: Sind Lehrer verpflichtet die Fehlstunden entsprechend zu dokumentieren und kann ich jetzt eine Korrektur des Zeugnisses verlangen?

Frage 2 (mir sehr wichtig!): Sind Lerher verpflichtet, mich früher über das angeblich unentschuldigte Fernbleiben meiner Kinder zu informieren, als erst nach Monaten auf dem Zeugnis? Etwa telefonisch? Gibt es denn da keine Informationspflicht seitens der Lehrer, damit ich als Elternteil auf mein Kind Einfluß nehmen kann?

Für Hinweise und Links wäre ich sehr dankbar. Auch eigene Efahrungen könnten weiter helfen. Angesprochen sind hier auch Lehrer.

Zur näheren Information: Meine Tochter ist 12, eine durchschnittliche Schülerin, die aber von ihrer Einstellung her sicher kein "Schwänzer" ist. Im Gegenteil. Hat sie erst später Schule, geht sie gern trotzdem früher hin.

Schule, Informationen, Lehrer, schulgesetz, Pflicht, Fehlstunden, fehlzeiten
Sohn (13) redet zunehmend gegen türkische Mitschüler

Unser Sohn (13) bekalgt sich beinahe täglich über das "unmögliche" verhalten seiner türkischstämmigen Mitschüler. Sie stören dauernd den Unterricht, bauen sich als Rudel bedrohlich vor anderen Mitschülern auf, beschweren sich, wenn nicht-muslimische Kinder Salami auf ihren Pausenbroten haben ("Ih, Schweinfleich - das stinkt!") und viele andere Dinge.

Gleichzeitig behauptet unser Sohn, dass die Lehrer gern die muslimischen Mitschüler in Schutz nehmen.

Kürzlich behaupteten 4 türkische Jungen aus seiner und der Parallelklasse, unser Sohn habe einem von ihnen die geldbörse gestohlen. Unser Sohn musste seine Taschen leeren, den Rucksack auch. Gleichzeitig wurde behauptet, er habe ihnen gedroht und sie beleidigt. Unser Sohn behauptet, das stimmt einfach nicht - trotzdem hat die Lehrerin zu ihm gesagt, wenn er nciht zugibt, was tatsächlich passiert ist - schließlich waren die Jungs ja zu viert - würde Anzeige erstattet und seine Eltern müssten zur Polizei. Schließlich stellte soich heraus, dass die geldbörse verloren gegangen war und jem,and anders hatte sie gefunden und beim Hausmeister abgegeben.

Wir erziehen unseren Sohn tolerant, aber es fällt uns zunehmend schwer, ihm hier einen guten Rat zu geben. Er fühlt sich immer mehr ungerecht behandelt. Ich habe Angst, dass sich diese Abneigung gegen muslimische Mitschüler festigt! Er fühlt sich als "deutsches Kind" benachteiligt. Das ist nicht gut!

Der beste Freund unseres Sohnes ist aber Spanier, ein anderer Kumpel seit der Kindergartenzeit Halbafrikaner. Auch Muslime.

Hat jemand einen schlauen Tipp?

Islam, Schule, Erziehung, Ausländer, Muslime
Der Anwalt ist machtlos. Was kann man tun gegen die Schikane des Jobcenters?

Hallo,

ich bin selbst nicht betroffen, erlebe aber täglich den Ärger meiner Nachbarin wegen des Jobcenters:

  • keine Empfangsbestätigung der angeforderter Unterlagen (wiederholt angeblich nicht eingereicht, ihr fehlt der Nachweis, den man ihr aber verweigert

  • Einschreiben werden ebenfalls nicht angenommen

  • FAXe kommen stets angeblich unvollständig an. es entstehen immer mehrfach Kosten für Kopien und Fax. Angeblich fehlen Seiten aus der Mitte der Sendung, trotz Sendebericht, der "ok" und vollständige Seitenzahl bestätigt. Und zwar nicht nur einmal, sondern sogar bei insgesamt 4 FAXen.

Resultierend aus den angeblich unvollständigen bzw nicht eingereichten Unterlagen: U.a. ein Bußgeldbescheid wegen "Unterschlagung der Heizkostenrückerstattung". (Totaler Unsinn, ich selbst habe es gefaxt...)

Der Anwalt sagt, Dienstaufsichtsbeschwere bringt weiteren Ärger, Verzögerungen etc. Bei Vorwurf der "Verschleppung" oder "Dokumentenunterschlagung" bleibt der Antrag während des schwebenden Verfahrens unbearbeitet. Ebenso bei Widersprüchen. Der Antrag wird erst nach Baschluss des Widerspruchs weiter bearbeitet.

Meine Nachbarin hat große Probleme monatlich haus zu halten, da sie nie weiß, ob und wieviel Unterstützung sie erhalten wird. Mittlerweile ist sie recht evrzweifelt. Sie ist Aufstockerin, geht etwa 17 h wö arbeiten. bewirbt sich durchaus - leider erfolglos.

Wenn ich sehe, was sie an Kopier- und Faxkosten verwenden muss, wird mir übel (so hat sie noch weniger Geld und nichts davon wird erstattet). Außerdem muss man sich ja auch ärgern, dass sie jedesmal den Anwalt bemühen muss, der ihr durch Rechtsbeihilfe zusteht und ja den Statt / Steuerzahler auch Geld kostet.

Ich halte das für Schikane und Verschwendung von Steuergeldern. Ihre Kinder haben das Nachsehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und weiß eine erfolgreiche Methode?

Arbeitsamt, ARGE, Beschwerde, Hartz IV, Jobcenter, Aufstocker
Gesamtes Taschengeld für League of legends (LoL) ausgeben?

Hallo,

ich bin Mutter eines - seit heute - 15jährigen Jungen, der leidenschaftlich LoL spielt. Mit seinen Freunden aus der Schule, aber auch mit online-Freunden. Samstag will er allerdings mit ihnen Schwimmen gehen, den ganzen Tag.

Bisher kann ich keine klare negative Entwicklung an ihm fest stellen, seine Schulnoten sind eher besserer Durschnitt (bis auf ein Ausreichend, alles Zweier und Einser). Er ist umgänglich, ansprechbar, hilft im Haushalt (wenn ich ihn bitte) und isst auch mit uns gemeinsam. (Nur um hier Hinweisen zur Online-Sucht etwas entgegen zu halten).

Nun erhält unser Sohn aufgrund einer festgelegten Regelung seit der Grundschule (1 € pro Woche x Jahrgangsstufe), er ist jetzt in der 10, insgesamt 40 € Taschengeld im Monat, das wir ihm überweisen. Er kommt immer damit aus, pumpt uns nie für irgendetwas an.

Klamotten und Schulsachen muss er davon allerdings nicht bezahlen, das Geld ist frei verfügbar.

Seit etwa 4 Monaten beobachtet mein Mann, dass er aber sehr viel, eher alles online ausgibt - vorwiegend für das Spiel. Das beunruhigt uns.

Gleichzeitig sagen wir uns, dass er ja frei darüber verfügen darf (wenn meine Tochter sich nur Make Up kauft, finden wir das ja auch doof).

Nun will mein Mann die online-Ausgaben limitieren auf 50% des Taschengeldes. Unser Sohn ist darüber verärgert, er betrachtet LoL als sein Hobby und fühlt sich jetzt gemaßregelt.

Ich muss dazu sagen, mir mißfällt das zwar auch, andererseits geht er zwischendurch auch Schwimmen (was er selbst bezahlt) oder trifft sich mit den Freunden zum Longboard fahren oder Kino. Erkauft sich Chips und Süßigkeiten selbst und auch Fastfood - FALLS er mal mit Freunden unterwegs ist. Das ist also nicht über die Massen.

Letzten Monat z. B. hat er sein Taschengeld auch komplett gespart, um sich im Folgemonat außer der Reihe ein Online-Spiel zu kaufen für 69,90 €. Er hat mich während dessen nicht um Geld angebettelt oder dass ich ihm RPs kaufen solle. Er hat einfach von den 40 € einen Monat lang gar nichts ausgegegen. Keinen Cent.

Mich würde interessieren - auch unter anderen jungen online- / LoL-Zockern, wie andere Eltern und Jungendliche das sehen. Ist das besorgnisserregend oder nicht?

Ist eine Limitierung also sinnvoll oder sollten wir lieber nicht eingreifen, auch, wenn es uns nicht gefällt?

Ich freu mich übner jede Antwort.

Schule, Sucht, Pubertät, Online-Spiele, Taschengeld