Wie verhindere ich als Vermieter eine Mieteintrittsvereinbarung?

Folgendes Problem stellt sich, und ich bitte um Rat:

Ein langjähriger Mieter hat eine neue Lebensgefährtin, und verbringt bereits seit Monaten Tag und Nacht bei ihr. Er kommt nur noch selten und kurz, z.B. um etwas aus der Wohnung zu holen.

Zeitgleich hat er seinem Bruder die (Mit-)Benutzung der Wohnung gestattet, ohne uns Vermieter offiziell darüber zu informieren. Laut Mietvertrag ist eine Überlassung an Dritte, Untervermietung etc. ohne Zustimmung des VM nicht gestattet.

Von Mieterseite hieß es, der Bruder wäre nur Besuch, doch dem ist so nicht, da dieser Bruder bereits seit über 3 Monaten in der Wohnung wohnt (inklusive Name am Klingelschild). Auch empfängt er regelmäßig (Übernachtungs-)Besuch in der Wohnung. Daraufhin haben wir den eigentlichen Mieter angeschrieben, ihn auf den "Überlassung-an-Dritte"-Paragraphen seines Mietvertrags aufmerksam gemacht und angekündigt, dass wir im Hinblick auf die restliche Mietergemeinschaft die (einzige) Position des Betriebskostenschlüssels, die nach Personenanzahl abgerechnet wird, rückwirkend auf 2 Personen erhöhen werden.

Nun habe ich jedoch gelesen, dass durch eine Schriftform, die § 550 BGB genügt, beide Brüder eine Mieteintrittsvereinbarung treffen können, und mit unserer Zustimmung der Bruder dann plötzlich unser neuer Mieter wäre. Aber ein Gerichtsurteil hierzu besagt: "Die nötige Zustimmung des Vermieters zur Mieteintrittsvereinbarung ist dagegen formfrei wirksam".

Dadurch habe ich Sorge, dass unser Betriebskostenerhöhungsschreiben (erst vor wenigen Tagen erfolgt) bereits als Zustimmung gelten könnte. Was kann ich tun, um einen solchen Mieterwechsel zu verhindern? Wir möchten den Bruder keinesfalls als neuen Mieter haben! Auf der anderen Seite wohnt der eigentliche Mieter - zumindest offiziell - noch hier und überweist auch die Miete. Ich will diesem Mieter auch nicht zu nahe treten, doch die Situation missfällt mir sehr.

Mieter, Mietrecht
Ist der Mieter ein Querulant, oder tatsächlich Opfer wiederholter Lärmbelästigung durch die Mietergemeinschaft?

Nicht nur mangels eigenem Balkon, sondern auch aufgrund sehr guter Nachbarschaftsverhältnisse untereinander nutzen unsere Mieter (11 Mietparteien) den gemeinsamen Innenhof in den Sommermonaten gerne zum gemeinsamen Grillen und Feiern - oder auch nur zum abendlichen Zusammensitzen bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier. Das ist schon seit Jahrzehnten so, und auch neue Mieter schließen sich dieser "Tradition" normalerweise gerne an, zumal sie vor Abschluss des Mietvertrages von diesen "familiären Gepflogenheiten" informiert wurden - und diese auch genießen.

So auch der Mieter, um den es hier geht. Auch er und seine Familie werden zum Grillen eingeladen, er sitzt dabei und feiert mit, nimmt noch einiges an fertigem Grillgut mit nach Hause - um sich dann regelmäßig am nächsten Tag bei uns Vermietern über dieses Grillen im Hof zu beschweren, weil er zu diesen Zeiten das Fenster nicht öffnen konnte.

Oft genug saß er abends nach 22 Uhr noch gemeinsam mit anderen Mietern im Hof, um den Tag ausklingen zu lassen. Doch plötzlich (nach 2 Jahren Mietzeit) besteht er darauf, dass ab Punkt 22 Uhr absolute Ruhe herrscht im Hof, auch am Wochenende. Bereits um 22:02 Uhr (!) wird sich bei uns per SMS beschwert. Und am nächsten Tag steht der Mieter bei uns auf der Matte und droht mit Mietminderung und Anwalt.

Nun weiß ich natürlich, dass ab 22 Uhr Nachtruhe ist, und der Mieter insofern im Recht ist - wohl auch, obwohl er selber oft genug nach 22 Uhr dabei gesessen hat.

Auf der anderen Seite ist die komplette, restliche Mietergemeinschaft sehr aufgebracht darüber, dass sie abends nicht mehr im Hof zusammensitzen kann, und fühlt sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt. Man argumentiert, dass ja um die Zeiten keine Partys gefeiert werden, sondern dass man einfach nur zusammensitzt und sich in Zimmerlautstärke unterhält. Aber sicher ist: man müsste schon durchweg flüstern, damit überhaupt nichts in der Wohnung des Mieters zu hören wäre.

Ist es denn tatsächlich so, dass wir nun allen Mietern das Zusammensitzen und Unterhalten im Hof nach 22 Uhr untersagen müssen? Ist das überhaupt mietrechtlich zulässig? Denn immerhin ist das Mitbenutzen des Innenhofes den Mietern mündlich zugesagt, wenn es auch nicht explizit im Mietvertrag steht. Oder hat jemand einen Tipp für mich, wie ich die jetzt leider aktuelle Situation "Einer gegen Alle + Alle gegen Einen" entschärfen kann?

Mieter, Mietrecht, Lärmbelästigung, Ruhestörung
Wie lange darf Mutter/Schwiegermutter zu Besuch in der Mietwohnung bleiben?

Die Ehefrau eines unserer Mieter besucht derzeit einen Integrationskurs. Dieser geht über 10 Monate (sofern sie nicht verlängern muss), und findet 4 mal pro Woche von morgens bis zum frühen Nachmittag statt. Obwohl sie bereits viele Monate zuvor wusste, dass es ab Anfang 2015 recht kurzfristig zu einem Teilnehmerplatz für sie kommen kann, kümmerte sie sich leider nicht um einen Ganztagsplatz für ihr Kind in dessen Kindergarten. So sind alle Ganztagsplätze belegt, und das Kind muss um die Mittagszeit den Kindergarten verlassen.

Somit wohnt nun seit 4 Monaten ihre Mutter mit in der Wohnung, und kümmert sich auch um das Kind. Die Mutter hat keine eigene Wohnung in Deutschland, sie reiste direkt aus dem Ausland an. Nun wird sie vermutlich bis Dezember bleiben, unter Umständen sogar noch länger. Die Wohnung hat zwar 70 qm, jedoch nur 2 Zimmer, und ist daher für 4 Personen meiner Meinung nach völlig ungeeignet. Ich hatte die Wohnung damals an den jungen Mann alleine vermietet, ohne zu wissen, dass er nur einige Monate später im Ausland heiratet und Frau und Kind mitbringt. Und jetzt wohnen 4 Personen hier. Dazu kommt, dass diese Mieter bereits zu Dritt Probleme mit ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten hatten (Gutachter), und es deshalb in der Heizperiode immer wieder zu stressigen Situationen kam.

Nun weiß ich, dass enge Verwandte (Mutter) länger bleiben dürfen als normaler Besuch. Außerdem gibt es ja noch einen Paragraphen, der auf das "berechtigte Interesse" des Mieters hinweist, wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern.

Darf die Mutter unter diesen Gegebenheiten wirklich 10 Monate oder länger als "Besuch" bleiben? Könnte bei 2 Zimmern trotz 70 qm eine Überbelegung vorliegen? Und ab wann könnte ich die auf Personenanzahl festgelegten Umlagenschlüssel auf 4 Personen ändern? Ich finde leider so viele widersprüchliche Angaben und nichts konkretes...

Mietrecht, Besuch
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