Bei einer laufenden Balkonsanierung wurden ohne Zustimmung der Eigentümer die Balkone in einer anderen Farbe als vorher gestrichen, die das Erscheinungsbild der Fassade extrem verändert. Die Eigentümer sind damit nicht einverstanden. Der Beirat hat dieser Farbe zugestimmt, hat der überhaupt das Recht dazu? Welche Möglichkeiten haben wir dagegen vorzugehen um eine Änderung des Farbanstriches zu erwirken?