Hallo,

Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und des Kaufpreis rechtzeitigüberwiesen (nachweislich). Laut Kaufvertrag war der Eigentumsübergang am 01.03.2014. Der Verkäufer behauptet das Geld sei noch nicht auf seinem Konto welches er bei der Spadabank hat. Das Geld wurde aber telegraphisch überwiesen. Der Verkäufer weigert sie die Wohnung zu übergeben bzw. Übergeben zu lassen. Eine Übergabe mit der Maklerin hat er bereits am 27.02.2014 gemacht.

Welche Rechte habe ich als Käufer? Kann ich einen Verzögerungsschaden geltend machen? Kann ich ihn zwingen zu der Übergabe persönlich zu erscheinen? Kommunikation erfolgt nur über Marklerin und die ist keine große hilfe. Fühlen uns so hilflos!