In einer Eigentumswohnung gehören die Zu- und Ableitungen zu/von den Versorgungssträngen lt. Teilungserklärung zum Sondereigentum, d. h. dem Besitzer und nicht der Eigentümergemeinschaft. Konkret z. B. die Zuleitung von der Badewanne zum Fallrohr. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf, wenn dort z. B. Wasser austritt? a) für den eigenen Schaden b) für den Schaden in der darunter liegenden Wohnung c) für den Schaden am Gemeinschaftseigentum? Kompetente Leute, helft mir weiter! Danke schön!