Bezug von privater Berufsunfähigkeitsrente - müssen alle Arztbesuche bei der jährlichen Nachprüfung angegeben werden?

Guten Tag.

Meine private BU-Versicherung prüft jährlich nach, ob die BU weiter vorliegt, indem ich einen Gesundheitsfragebogen zugeschickt bekomme.

Ich bin aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig und beziehe Leistungen aus einer privaten Versicherung. Da ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, bin ich deswegen in ärtrztlicher Behandlung, habe dies aber nie der Versicherung mitgeteilt, weil ich ja nicht deswegen BU bin. Nun habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und da angegeben habe, dass ich einen unerfüllten Kinderwunsch habe, da es mich psychisch belastet (weiß gar nicht warum ich das gemacht habe, das wird ja eh nicht berücksichtigt). So und jetzt habe ich den Grad der Behinderung aufgrund meiner Erkrankung festgestellt bekommen und zusatzlich steht drauf, dass die Gesundheitsstörung wegen des unerfüllten Kinderwunschen nicht berücksichtigt werden kann. Jetzt schicke ich bei der Nachprüfung den Bescheid der BU Versicherung zu.

Meine Frage:

Können mir BU-Leistungen aufgrund dieser Nichtangabe gestrichen werden ? Ich muss ja nur Angaben machen von den Erkrankungen, die auch mit meiner Berufsunfähigkeit zusammen hängen oder? Oder hängt es indirekt zusammen, da ich davon noch zusätzlich psychische Belastungen bekommen habe und deswegen ja auch in Behandlung bin..

Vielen Dank.

Recht, Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherungsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
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