Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.