Vor einigen Wochen bekam ich die Einladung zur jährlichen Wohnungseigentümerversammlung. Unter den angegebenen Tagesordnungspunkten lautete einer "Fassadenrenovierung". Im Vorfeld wurde bei einer Begehung mit dem neuen Verwalter festgestellt, dass die Fassade Schritt für Schritt gestrichen werden müsste. Allerdings liegt hier kein Notfall vor, der dringend der Handlung bedarf.

Leider konnte ich der Versammlung nicht beiwohnen. Ich übertrug der Verwaltung meine Vollmacht, gab aber zu den einzelnen Punkten meine Abstimmungswünsche an. Jetzt habe ich erfahren, dass die Eigentümerversammlung die Renovierung der gesamten Fassade beschlossen hat und dazu auch eine Sonderumlage in Höhe von 1000€.

Ich dachte, dass man auf der Versammlung nur über Punkte abstimmen darf, die auch ausdrücklich auf der Tagesordnung gestanden haben. Von einer geplanten Sonderumlage war dort nicht die Rede. Auf Anfragen, auf wecher rechtlichen Grundlage diese Abstimmung ablief, erhielt ich trotz mehrfacher schriftlicher Nachfrage nur ausweichende Antworten.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Darf eine Sonderumlage beschlossen werden, ohne in der Tagesordnung (Einladung) erwähnt zu sein und ohne dass dringender Handlungsbedarf besteht?