Meine Schwiegereltern haben meinem Mann eine Eigentumswohnung geschenkt, sich aber den Nießbrauch vorbehalten. Nun habe ich herausgefunden, daß eine solche Schenkung nicht verjährt und nicht unbedingt zum Sparen von Erbschaftssteuer beiträgt. Dies haben auch meine Schwiegereltern erfahren, sie wollten eigentlich verhindern, daß eines Tages Erbschaftssteuer von meinem Mann zu zahlen ist. Nun meine Frage: kann man die Wohnung in beiderseitigem Einvernehmen rückübertragen? Oder wäre dies eine Rückschenkung, die Steuern seitens meiner Schwiegereltern nach sich zöge?
Kann die Schenkung einer Wohnung mit Nießbrauch zu Lebzeiten rückübertragen werden?
Nießbrauch
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