Hallo Zusammen, Ich habe im Garten eines Mehrfamilienhauses (Eigentumswohnungen) ca 30cm tief gegraben und dabei ein Stromkabel der Außenbeleuchtungsanlage durchtrennt.

Sachverhalt: -Der Garten ist mein Sondereigentum und wird nur von mir genutzt -das beschädigte Kabel gehört der Allgemeinheit (Beleuchtung am Weg für alle Bewohner) -das Kabel war nicht in Plänen vermerkt noch irgendwie markiert

Prinzipiell ist wohl der haftbar, der das Kabel durchtrennt hat. Gibt es hier aber Vorschriften, wie solche Kabel verlegt werden müssen? (Gewissse Mindesttiefe, Warnbänder im Boden etc.) Die Anlage is ca 15 Jahre alt. Warum das Kabel nicht auf öffentlichem Gelände, sondern auf meinem Sondereigentum verlegt wurde weiss ich nicht, es wäre anders auch möglich gewesen. Wenn ein Kabel in so geringer Tiefe verlegt wird und nicht markiert ist, kann ich so ein Risiko nicht erahnen.

Wie schaut hier die Rechtslage aus? Kann es sein, dass bei Unsachgemässer Kabelverlegung, ich als Verursacher nicht haften muss, da für mich diese Gefahr nicht zu erkennen war?

Vielen Dank für Eure Kommentare!

Holger