Hallo,

darf ich als Eigentümer der Eigentümergemeinschaft (WEG) zur Belegprüfung beim Verwalter einen befreundeten Experten (z.B. Wirtschaftsprüfer, Steuerfachmann) mitnehmen oder muss das auch "unter Ausschuss der Öffentlichkeit" passieren? D.h. kann der Verwalter sich dagegen wehren dass der Nicht-Eigentümer die Bücher zusammen mit mir anschaut?

Hinweis: ich bin nur Eigentümer, kein Beirat und bin auch nicht mit der Rechnungsprüfung am Ende des Wirtschaftsjahres beauftragt. Ich weiß aber, dass ich als Eigentümer Einsicht in die WEG Bücher nehmen und Belege prüfen darf.

Danke für eine Antwort!