Hallo zusammen, in unserer Eigentümergemeinschaft bestehen mehrere im Gemeinschaftseigentum stehende Kellerräume und Bodenflächen.

Ein Keller wird genutzt für Waschmaschinen und Trockner, was ausdrücklich erlaubt ist, daneben stehen in diesem Gartenutensilien, Säcke für Plastikmüll oder Glasmüll und in einer privaten Box Auflagen für Gartenstühle. In einem daneben liegenden Keller sind folgende ausschließlich private Gegenstände: Ein Ständer zum Trocknen von Hemden, mehrere Grills, Gartenstühle und -tische, Balkonkästen und Kleintierkäfige.

Unter der Treppe werden Fahrräder abgestellt.

Auf den gemeinschaftlichen Bodenflächen stehen private Stühle und Schränke.

Diese Praxis gibt es seit über 15 Jahren, ohne dass sie beanstandet wurde. Die Teilungserklärung sagt hierzu nichts aus.

Ich bitte um KOMPETENTE Aussagen, welche privaten Dinge in Gemeinschaftskellern oder -bodenräumen aufbewahrt werden dürfen und worin hierfür die Rechtsgrundlage besteht. Bitte KEINE privaten Meinungen, die nicht fundiert sein, damit kann ich leider nichts anfangen. Die Gegenseite ist rechtskundig, denke ich.

Vielen Dank im Vorwege!