Hallo

Eine Bekannte möchte ihr Einfamilienhaus in zwei Eigentumswohnungen aufteilen. Zu jedem dieser Wohnungen soll ein Grundstück mit verkauft werden. Das Grundstück muß man sich etwa oval vorstellen, in dem mittig das Haus steht. Jeweils an den Stirnseiten des Hauses ist noch ein kleiner Grünstreifen mit ca. 1 Meter Breite. Jetzt meine Frage: Kann man die überbaute Fläche des Hauses überhaupt gleichmäßig auf die beiden Grundstücke aufteilen? Wie ist die Gesetzeslage dazu?

Danke im Voraus