Hallo!

Eine Frau hält 5/7 einer Gemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus. Vier Keller stehen für vier Parteien zur Verfügung. Die Wohnung die sie zuvor mietete, kaufte sie. Im Vertrag (und auch in keinem Vertrag der anderen Besitze/Mieter) ist kein Kellerraum zugeteilt. Nun belegt der ehemalige Besitzer der Wohnung immer noch zwei Keller, von denen einer für die Wohnung der Frau gedacht ist (weil: vier Parteien, vier Keller). Es handelt sich um den Sohn der Hauseigentümer. Wie kommt die Frau nun an den Keller, der ihr seit zwei Jahren versprochen wird?