Angenommen, jemand erhält die Kündigung vom Arbeitgeber und kauft sich nach der Bekanntgabe der Kündigung ein Appartement/eine Wohnung, die er komplett von seinen Ersparnissen bezahlt, es stehen also keinerlei Tilgungsraten mehr aus. In die Wohnung zieht er selbst ein und bezieht ALG I.
Wenn er jetzt keine Arbeit findet und einen Antrag auf ALG II stellt, könnte ihm das Jobcenter dann das ALG II verweigern, weil er sich "entreichert" hat und muss dann trotzdem aus der selbstgenutzten Wohnung ausziehen und diese verkaufen oder steht diese unter dem geschützten Vermögen, da ja abbezahlt und selbstgenutzt? Darf das Jobcenter damit argumentieren, dass er als ALG I-Empfänger damit rechnen musste, keinen neuen Job zu finden und in ALG II zu rutschen? Klar wäre es unsinnig, da sich im o.g. Fall das Jobcenter ja die Zahlung der Miete spart, aber man weiß ja nie.