Guten Abend zusammen, nachdem ich nun schon eine kleine Ewigkeit gegoogelt habe, ohne den erwarteten Erfolg, hoffe ich, dass man mir hier weiterhelfen kann. Wir haben eine Maisonette-Wohnung gekauft und diese wird vorerst vermietet. Die Wohnung hat eine offene Treppe, also weder Handlauf noch Geländer. Der neue Mieter weiß das, er hat es ja auch so gesehen, im Mietvertrag wurde nochmal extra darauf hingewiesen. Nun die Frage: Kann uns der Mieter trotzdem schadenersatzpflichtig machen, wenn da was passiert? Es soll Gerichtsurteile geben, die das verneinen, aber die habe ich leider nicht gefunden. Vielen Dank schon mal.