Hallo liebe gutefrage-Gemeinde,
Es geht um Folgendes: Ich habe eine Wohnung in einem Neubau gekauft. Laut Vertrag sollte die Fertigstellung des Neubaus und der Außenanlage schon vor ca. eineinhalb Jahren geschehen. Leider ist das nicht der Fall; sowohl im Haus (Keller) als auch in der Außenanlage ist vieles noch nicht fertig gestellt und es geht auch trotz Drängen und Nachfragen beim Bauträger nicht weiter. Vertraglich haben wir versäumt, eine Strafe zu regeln, sollte der Bauträger die festgelegte Frist überschreiten.
Nun ist die Frage: Was kann ich tun? Kann man dem Bauträger schriftlich eine Frist setzen? Habe ich das Recht dazu, eine Fertigstellung zu verlangen, und zwar nicht erst irgendwann im nächsten Jahrhundert? Wie soll ich eurer Meinung nach weiter vorgehen? Ich danke für jegliche Ratschläge.