Hallo, Ich wohne in einer Eigentumswohnung und möchte gerne meine Fenster erneuern lassen, da der Zustand der Fenster schlecht ist (undicht, durchhängen, sich nur durch andrücken schließen lassen). Ich habe meinen Verwalter angerufen um mich zu infomieren wer die Kosten tragen soll. Er sagte zu mir, dass die Eigentümer selbst dafür zahlen müssen. Die Teilungserklärung besagt dass bei Doppelfenster die Innenfenster zum Sondereigentum gehören. Dem Gemeinschaftseigentum gehören 18 Wohnungen an. Rücklagen hat die Wohngemeinschaft mehr als genug. Nun meine Frage sind : Wer trägt die Kosten ? Falls die Gemeischaft zahlen müsste und Sie dagegen stimmen soll ich mit einer Klage drohen ??
Vielen Dank im Voraus