In eine neu gekaufte ETW eines Mehrfamilienhauses möchte ich als zusätzliche Sicherheitsmassnahme ein Querriegelschloss an der Wohnungstür anbringen.

In der Teilungsklärung steht unter "Sonderregelung": Der Wohnungseigentümer hat ..... instandzuhalten und instandzusetzen ... die WOHNUNGSEINGANGSTÜRE OHNE DEN ANSTRICH UND DIE SONSTIGE OBERFLÄCHENBEHANDLUNG DER AUSSENSEITE.

Meine Frage: Ist der Einbau eines Querriegelschlosses an der Wohnungstür (von aussen diskret sicht- und bedienbar) eine bauliche Massnahme, die der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf? Oder ist dies Massnahme zulässig ohne Zustimmungspflicht?