Motorrad Führerschein A1 oder direkt A2 möglich?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zu dem Motorradführerschein da ich irgendwie mit googlen alleine nicht weiterkomme.

Also ich bin 20 und jetzt gerade dabei meinen Autoführerschein (B) anzufangen.

Ich möchte gerne direkt danach mit dem Motorradführerschein weitermachen da ich das früher oder später eh möchte und ich gerade einfach die Zeit hab und sich auch vieles der Theorie deckt.

Ich weiß man kann ab 16 mit dem A1 anfangen und ab 18 mit dem A2.
Und ich weiß das egal wann man den macht man 2 Jahre Fahrerfahrung benötigt um überhaupt größere Maschinen fahren zu dürfen also A2. (Korrigiert mich gerne falls das falsch ist)

Auf jeden Fall wollte ich mich jetzt anmelden und dann wird gefragt für was denn genau und natürlich möchte ich dauerhaft A2 und ich bin ja auch über 18 aber muss jeder grundsätzlich egal wie alt erst A1 machen und dann später A2 oder kann man den Führerschein A2 machen jetzt und dann halt trotzdem noch die 2 Jahre warten aber damit man halt das nicht doppelt hat bzw später wieder aufstocken muss…obwohl sich das für mich eher nicht logisch anhört wollte ich da trotzdem mal nachfragen wofür ich mich da jetzt anmelden muss/darf.

Wäre super wenn ihr mir da kurz und freundlich etwas zu schreibt damit ich endlich ein für alle Male dieses System verstanden hab. 😅☺️

Vielen Dank und liebe Grüße

Motorrad, Auto, Führerschein, Fahrschule, A2, Auto und Motorrad
Abschleppen ohne Auftrag?

Hallo zusammen,

im Rahmen der Flutkatastrophe 2021 wurde mein Fahrzeug von einem örtlichen Abschleppunternehmen abgeschleppt.

Das KFZ wurde ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert in einer Hauseinfahrt geparkt. Aufgrund des Hochwassers schwamm es jedoch einige Straßen weiter, wo es auf einem Gehweg gesichtet wurde. Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist, da ich nach der Flut andere Sorgen hatte als mich um mein zerstörtes, weggeschwommenes Fahrzeug zu kümmern.

Da keine Kaskoversicherung vorliegt, zahlt die Versicherung nicht. Diese sagte mir aber auch, dass sie selbst bei Kaskoversicherung nicht zahlen würde, da weder sie noch ich einen Auftrag zum Abschleppen erteilt haben.

Die Polizei hat auf meine Nachfrage auch keinen Auftrag zum Abschleppen erteilt, was beim Abschleppen aus öffentlichen Verkehrsraum meines Wissens notwendig ist. Und falls Privatpersonen aus öffentlichem Verkehrsraum abschleppen lassen, trägt die Privatperson als Auftraggeber die Kosten.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag, was meiner Meinung eine unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

Weder Versicherung, noch die örtliche Polizei konnten mir weiterhelfen. Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet und am Telefon ist angeblich der zuständige Kollege nie im Haus. Man sagt mir nicht wer den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat bzw. ob es je einen gab.

Wie kann ich nun gegen das Abschleppunternehmen und dessen Zahlungsaufforderung vorgehen?

Ist das Abschleppunternehmen rechtmäßig im Besitz meines Eigentums?

Durfte das Abschleppunternehmen den Wagen abschleppen, wenn kein Auftrag vorlag?

Wer übernimmt die Kosten oder bleibt das Abschleppunternehmen auf den Kosten sitzen?

Auto, Recht, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, abschleppen, Abschleppkosten, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wie am besten aus diesem Parkhaus herausfahren?

Hallo,

wir haben bei uns in der Firma, eine für mich, relativ spezielle Ausfahrt aus dem Parkhaus und wollte fragen wie ihr (mit einem Schaltgetriebe) hier herausfahren würdet?

So sind die Gegebenheiten wenn man aus dem Parkhaus herausfährt:
In der Regel ist das Tor offen, kurz bevor man nach draußen fährt gibt es eine kleine Erhöhung auf dem Boden. Rechts von der Garage ragt eine kleine Säule ca. 20cm herein für das Tor. Direkt wenn man herausgefahren ist, geht es relativ direkt steil bergab. Eine Auto lang davon steht reine Schranke welche erst kurz vor der Durchfahrt öffnet. Eine Autolänge später knickt der Berg mit einem Bordstein nach links ab. D.h. ein direktes, gerades durchfahren ab der Parkhausausfahrt, durch die Schranke bis zur Straßeneinmündung am Ende des Gefälles ist nicht möglich.

Ich fahre wie folgt heraus:
Kurz vor der Ausfahrt, bei der Erhebung, gehe ich im 1 Gang von der Kupplung und bremse dann auf die Schranke zu (leicht von links um nicht rechts an die SÄule zu kommen). Direkt nach der Schrank bleibe ich weiterhin (leicht) bei getretener Kupplung auf der Bremse um dann nach links leicht einzuschlagen wegen des Knicks.

Ich habe mir auch schonmal überlegt in Neutralstellung und Bremse dort durchzufahren, nur sollt man in der Regel kein Gefälle ohne eingelegten Gang durchfahren, im 1 Gang ist er aber auch zu schnell.

Wie würdet ihr das handhaben?

Auto, Auto und Motorrad
Tilgungsfrist bei Führerscheinentzug, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Hallo liebe Leute

Mir wurde am 03.12. 2007 bei einer Verkerskontrolle der Führerschein entzogen.

Ich bekam eine Ordnungverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §3Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §46ABS.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ich habe den Führerschein abgegeben und ging zu einem Rechtsanwalt.

Mit ihm legte ich am 18.12.2007 Widerspruch ein.

Es gab Schriftverkehr, der sich sehr in die Länge zog (zeitlich).

Mir ging dann das Geld aus um weiter mit dem RA zuarbeiten.

Dann habe ich es bleiben lassen. Ich sparte eine zeitlang Geld um eine mpu/ mpuvorbereitung und Abstinenznachweise zu bezahlen und somit die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Dies war 2016.

Zu dieser Zeit zog ich den Widerspruch zurück um die mpu machen zu dürfen. Leider fiel das Ergebnis der mpu negativ aus. Nun hatte ich wieder kein Geld mehr um im Anschluss einen zweiten Anlauf zu starten.

Mitte 2021 kam das Thema Fahrerlaubnis/ mpu wieder auf, da ich einiges gespart habe.

Mir wurde geraten mich auf §29 Straßenverkehrsgesetz zu beziehen, noch ein wenig abwarten und die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Ich versuchte mich im Internet zu belesen, dort standen Dinge von Verkehrsakte löschen lassen/ Polizeiakte löschen lassen, dann eine Neuerteilung zu beantragen.

Ich wusste darauf nicht weiter und suchte einen Rechtsanwalt auf.

Dieser riet mit aber davon ab und meinte ich solle erst eine Langzeittherapie beim Psychiater machen und dann die mpu erneut versuchen.

Das fand ich jetzt sehr überraschend und etwas überzogen. 2007 ist jetzt schon sehr lange her und ich habe seither keinen kontakt mit jeglichen Drogen oder ähnlichem gehabt.

Ich frage mich, was ist wirklich dran an dieser Tilgungsfrist? Kann ich dadurch die Fahrerlaubnis wieder erhalten?

Und was ganz wichtig wäre zu wissen: Wie gehe ich richtig vor um damit auch Erfolg zu haben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MPU, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit, Rechtslage, Auto und Motorrad

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