Nachmieterklausel - welche Bedingungen gelten für das Stellen des Nachmieters? Was gilt als "gleiche Bonität"?

Hallo,

ich habe aus einer Dringlichkeit heraus eine Mietwohnung mieten müssen, mit einer Mindestmietzeit von 3 Jahren. Ich habe um eine Nachmieterklausel gebeten, von der ich nun Gebrauch machen möchte, da ich mit meinem Lebenspartner zusammenziehen möchte.

Nun hatte ich einen Nachmieter gefunden, den der Vermieter jedoch abgelehnt hat. Daher möchte ich nach den Bedingungen fragen, anhand denen ich einen geeigneten Nachmieter auswählen kann. Der Vermieter ist leider in dieser Hinsicht nicht sehr kommunikativ.

Im Vertrag steht folgendes als Nachmieterklausel:

"Für den Fall das das Mietverhältnis vor Ablauf von 3 Jahren von Mieterseite aufgegeben werden möchte so wird gestattet einen Nachmieter zu bringen. Eine Zustimmung bei gleicher Bonität und Selbstauskunft wird bereits hier zugestimmt."

1) Bei Muster-Nachmieterklauseln habe ich solche Aussagen "gleiche Bonität und Selbstauskunft" nicht finden können. Ist diese Forderung denn auch gesetzlich gültig? Aus der Recherche heraus muss der Nachmieter "zumutbar" sein, was nach meinem Verständis bedeutet, dass er einen Job mit genügend Einkommen bezieht, womit er die Miete bezahlen kann. Und bei Selbstauskunft keine Schulden hat.

2) Wenn die Aussage der Bonität/Selbstauskunft so zulässig ist... welche Punkte muss ich hier abdecken? Es kann ja bspw. nicht sein, dass der Nachmieter exakt das gleiche Gehalt haben muss - gibt es hier Spielraum? Ebenso bei der Bonität - zählt hier der Schufa-Score? Welchen Spielraum hat man hier?

Zur Ablehnung des gestellten Nachmieters meinte der Vermieter nur... er befindet sich in der Probezeit und es ist nicht ersichtlich, ob er vorher gearbeitet hatte zwecks ALG 1 - Berechtigung. Ich selbst war Angestellt, habe aber in der neuen Stelle Probezeit gehabt. Außerdem nannte er den Grund, dass der Nachmieter Unterhaltspflichtig ist und vom Gehalt dann nicht das selbe übrig bleibt, wie bei mir. Sind das gültige Gründe, warum der Nachmieter "unzumutbar" war?

Ich finde es nun sehr schwierig eine Person als Nachmieter zu finden, welche die "gleiche" Situation aufweist, die ich damals hatte.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Bonität, Nachmieter, mietvertrag kündigen, Wirtschaft und Finanzen
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