Tilgungsfrist bei Führerscheinentzug, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Hallo liebe Leute

Mir wurde am 03.12. 2007 bei einer Verkerskontrolle der Führerschein entzogen.

Ich bekam eine Ordnungverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §3Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §46ABS.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ich habe den Führerschein abgegeben und ging zu einem Rechtsanwalt.

Mit ihm legte ich am 18.12.2007 Widerspruch ein.

Es gab Schriftverkehr, der sich sehr in die Länge zog (zeitlich).

Mir ging dann das Geld aus um weiter mit dem RA zuarbeiten.

Dann habe ich es bleiben lassen. Ich sparte eine zeitlang Geld um eine mpu/ mpuvorbereitung und Abstinenznachweise zu bezahlen und somit die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Dies war 2016.

Zu dieser Zeit zog ich den Widerspruch zurück um die mpu machen zu dürfen. Leider fiel das Ergebnis der mpu negativ aus. Nun hatte ich wieder kein Geld mehr um im Anschluss einen zweiten Anlauf zu starten.

Mitte 2021 kam das Thema Fahrerlaubnis/ mpu wieder auf, da ich einiges gespart habe.

Mir wurde geraten mich auf §29 Straßenverkehrsgesetz zu beziehen, noch ein wenig abwarten und die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Ich versuchte mich im Internet zu belesen, dort standen Dinge von Verkehrsakte löschen lassen/ Polizeiakte löschen lassen, dann eine Neuerteilung zu beantragen.

Ich wusste darauf nicht weiter und suchte einen Rechtsanwalt auf.

Dieser riet mit aber davon ab und meinte ich solle erst eine Langzeittherapie beim Psychiater machen und dann die mpu erneut versuchen.

Das fand ich jetzt sehr überraschend und etwas überzogen. 2007 ist jetzt schon sehr lange her und ich habe seither keinen kontakt mit jeglichen Drogen oder ähnlichem gehabt.

Ich frage mich, was ist wirklich dran an dieser Tilgungsfrist? Kann ich dadurch die Fahrerlaubnis wieder erhalten?

Und was ganz wichtig wäre zu wissen: Wie gehe ich richtig vor um damit auch Erfolg zu haben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MPU, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit, Rechtslage, Auto und Motorrad
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