Freund fährt ohne Führerschein mein Auto und ich bin in der Probezeit?
Mein Freund ist mit mir zusammen mit meinem Auto auf dem Parkplatz rumgefahren, um ein bisschen zu üben. Er hat keine Fahrerlaubnis und ich bin in der Probezeit.
Die Polizei hat uns dabei leider erwischt.
Was kommt nun auf uns beide zu?
Er ist gerade dabei seinen Führerschein zu machen. Wie lange bekommt er eine Sperre?
Wird die Straftat in unserem Führungszeugnis vermerkt?
4 Antworten
Er wird auf jedenfall eine Sperre rein gedrückt bekommen! Die Sperre kann sich von 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren belaufen! Über die Länge entscheidet letztendlich der Richter! Heißt aber, in diesem Zeitraum kann er keinen Führerschein machen! Dich könnte man (meines Erachtens nach) auch belangen, da du dir im klaren warst das dein Freund noch keinen Führerschein besitzt und du ihn dennoch ans Steuer gelassen hast! Ihr beide müsst auch mit einer Geldstrafe rechnen, alles im allen war das für euch eine teuere Spritztour!
Nein! Sperre ist Sperre! Heißt jegliche Aktivität die damit zu tun haben, den Führerschein zu machen sind für ihn ab dann untersagt! Erst wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, kann er weiter machen!
Stunden kann er machen so viel er will, eine Zulassung zur Theorieprüfung wird vermutlich aber nicht erhalten. Übrigens läuft die Theorieprüfung nach einem Jahr ab (§ 18 Abs. 2 FeV). Die Sperrfrist könnte durchaus länger sein.
Für deinen Freund:
- Geldstrafe (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG)
- Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für eine vom Gericht zu bestimmende Dauer, mindestens 6 Monate (§ 69a Abs. 1 StGB)
- 3 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 1.11 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a StVG).
Für dich:
- Geldstrafe (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG)
- Aufbauseminar und Probezeitverlängerung (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG) (A-Verstoß gemäß Anlage 12 Teil A Nr. 1.2 FeV)
- 3 Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 1.11 FeV), die 10 Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a StVG).
Wird die Straftat in unserem Führungszeugnis vermerkt?
Vermutlich nicht. Das hängt aber von der Anzahl der verhängten Tagessätze ab, siehe dazu § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG.
" Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Der wohl prominenteste Straftäter, der fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde, ist Fußball-Profi Marco Reus, der 2014 540.000 Euro Strafe zahlen musste. Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt "
Quelle: https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-fahrerlaubnis-13650151.html
Es besteht aber immer noch die Frage, ob der Parkplatz nicht eventuell Privatgelände ist! Dann sieht das nämlich anders aus.
Bei Marco Reus war das eine ganz andere Situation. Der fuhr täglich ohne Führerschein zum Training und wieder nach Hause, also garantiert nicht auf Privatgelände!
auf einem abgesperrten Parkplatz hätte die "Trachtengruppe" keine Handhabe.
der Parkplatz kann bei Aldi u. Co gewesen sein - also öffentlich
richtig, Parkplätze sind aber in der Regel nicht privatgelände... ein weiterer Punkt wäre die Polizeikontrolle, die zwar theoretisch auf privatgelände möglich ist, auch wenn sehr untypisch, aber dann hätte die Polizei wohl kaum die Konsequenzen aufgezeigt die er genannt hatte
Ist dieser Parkplatz Privatgelände oder öffentlicher Raum?
Überall gibt es Verkehrsübungsplätze in Deutschland. Warum fährt man nicht dort hin? Da darf man das!
Wenn es ein abgesperrtes Privatgelände gewesen wäre, hätte die Polizei den Zaun aufbrechen müssen. Musste sie das nicht, handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse.
Na bestimmt weil die dafür kein Geld haben um die paar € zu bezahlen.
Darf er während der Sperre seine Theorieprüfung ablegen?