Darf ein Radfahrer ein Fehlverhalten eines PKW Fahrers mit seiner Dashkamera festhalten und zur Anzeige bringen??

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Darf ein Radfahrer ein Fehlverhalten eines PKW Fahrers mit seiner Dashkamera festhalten und zur Anzeige bringen??

Nein.

Dashcams dürfen nicht zum „anschwärzen“ verwendet werden sondern nur im Falle eines Unfalls an dem man auch selber betroffen/beteiligt ist als Beweismittel.

Wurde schon von Gerichten so entschieden.

Siehe https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Alles Andere wäre ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre der gefilmten Person. Schleppt der Radfahrer da also das Video an, dann bekommt er selber die Anzeige.

Zitat aus dem Artikel:

Im Falle einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.
Der  Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. So drastische Fälle sind bislang allerdings nicht bekannt: In  Hessen wurden Bußgelder im unteren Rahmen verhängt. 
Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der  Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Dashcams bei Fahrrädern
Auch bei Radfahrern werden Dashcams immer beliebter. Dazu muss man Folgendes wissen: Für die  rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad befestigt ist. Bei der Verwertung von Aufzeichnungen gelten daher für Radfahrer dieselben Bestimmungen und Einschränkungen wie für Kraftfahrer. 

blumenFee47 
Beitragsersteller
 11.11.2021, 08:52

Dankeschön 😊

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Aktueller Fall im Siegerland, auf YouTube zu sehen und auch sonst überall. Konsequenz für den Autofahrer: Mehrere Anzeigen, Führerschein eingezogen, es wird ein Strafverfahren geben.

Die erste Anzeige ging von einem Menschen ein, der das Video gesehen hat.


blumenFee47 
Beitragsersteller
 10.11.2021, 14:07

Ja, deswegen versuchen die Radfahrer jetzt jeden hochzunehmen.

Mein Mann war etwa 20 km/h gefahren. Das nannte der Typ schnell... Von dem Radfahre die Frau fuhr übrigens mit ihrem Rad und Hund auf unserer Fahrbahn entgegenkommend.

Was soll man dazu sagen😂

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Selbstverständlich. Jeder darf alles und jeden für jeden erdenklichen Grund anzeigen.

Aber: Höchstwahrscheinlich wird nichts kommen und es könnte sogar passieren, dass Du eine Anzeige wegen diesem Datenschutz-Gedöns reingezimmert bekommst.


germanils  10.11.2021, 08:57
Höchstwahrscheinlich wird nichts kommen

Wieso? Anzeigen werden in aller Regel bearbeitet, die Behörden sind dazu verpflichtet

Anzeige wegen diesem Datenschutz-Gedöns

Was für ein Datenschutz-Gedöhns genau? Die Daten werden ja nur (auf Verlangen) an die ermittelnde Behörde gegeben. Nur eine Veröffentlichung wäre kritisch.

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FlockeFindet  10.11.2021, 09:05
@germanils
Wieso? Anzeigen werden in aller Regel bearbeitet, die Behörden sind dazu verpflichtet

Es muss auch irgendwo im Kosten-/Nutzenverhältnis stehen. Ein Unfall mit Fahrerflucht wird natürlich bearbeitet. Ohne Frage. Die allermeisten Dashcam Aufnahmen dürften aber kleine Lappalien darstellen. Vorfahrt missachtet, etc. (ohne Personenschaden)

Was für ein Datenschutz-Gedöhns genau? Die Daten werden ja nur (auf Verlangen) an die ermittelnde Behörde gegeben. Nur eine Veröffentlichung wäre kritisch.

https://www.polizei-dein-partner.de/themen/verkehrssicherheit/privater-strassenverkehr/detailansicht-privater-strassenverkehr/artikel/dashcams-im-strassenverkehr.html

Es ist richtig, dass Dashcam Aufnahmen gemacht und benutzt werden dürfen. Aber:

Permanente Aufzeichnung weiterhin verboten

Das könnte geprüft werden, wenn man dem Beamten mit einem kleinen Vorfahrtsverstoß auf den Sack geht.

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germanils  10.11.2021, 09:12
@FlockeFindet
Es muss auch irgendwo im Kosten-/Nutzenverhältnis stehen

Äh nein. Die meisten Anzeigen dieser Art sind z.B. Falschparker und andere "Lappalien". Natürlich werden die bearbeitet!

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FlockeFindet  10.11.2021, 09:14
@germanils

Du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass eine zivile Anzeige fürs Falschparken durchkommt.

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germanils  10.11.2021, 09:16
@FlockeFindet

Äh, Du willst mir nicht erzählen dass Dir sowas neu ist? Was ist daran ungewöhnlich? Denkst Du ernsthaft, nur Beamte/Behörden dürfen Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen?

Alleine über diese Plattform sind bisher über 200.000 Anzeigen eingegangen: https://weg-li.de/

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FlockeFindet  10.11.2021, 09:21
@germanils

Das ist jetzt tatsächlich interessant. Da spielt die Masse sicherlich eine große Rolle.

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blumenFee47 
Beitragsersteller
 10.11.2021, 09:48
@germanils

Klar, in Deutschland kann jeder Sheriff spielen 😂 so ein Schwachsinn...

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Nein. Das darf er nicht. Du darfst in der Öffentlichkeit nicht wahllos irgendwen filmen.

Ich habe mal einen Mann dabei gefilmt, wie er das Auto meiner Freundin zerkratzt. Und obwohl ich auch das Kennzeichen seines Autos hatte war das Ende vom Lied: Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Video war kein Beweis, da es ohne seine Zustimmung aufgenommen wurde.


ZuumZuum  10.11.2021, 09:15

Ich habe mal einen Mann dabei gefilmt, wie er das Auto meiner Freundin zerkratzt. Und obwohl ich auch das Kennzeichen seines Autos hatte war das Ende vom Lied: Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Video war kein Beweis, da es ohne seine Zustimmung aufgenommen wurde.

Da hat man dich anscheinend fein abgespeist. Im Rahmen der Notwehr/Nothilfe wäre das Filmen einer Person bei seiner Tat wohl das mildeste Mittel um einen Angriff abzuwehren, und den Täter seiner Strafe zuzuführen. Sonst wären sämtliche Überwachungskameras der Welt nutzlos.

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Ja, wenn die schwere der Übertretung eine Strafverfolgung rechtfertigt. Bei einem Bagatelldelikt werden die Aufnahmen kaum zur Auswertung gelangen.


Waldmensch70  10.11.2021, 09:36
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tenno5034  10.11.2021, 09:39
@Waldmensch70
Das sagt der Bundesgerichtshof zu Dashcams
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.

Dem habe ich nichts anzufügen.

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Waldmensch70  10.11.2021, 09:44
@tenno5034

 

Dann lese bitte auch Dein Zitat und schaue nochmal wie die Frage lautet.

Das Gericht hat die Verwendung in einem Unfallhaftpflichtprozess zugelassen. Wenn man selber in einem Unfall Betroffen ist, dann kann man das Video als Beweis vorlegen. - Dem hat auch niemand widersprochen.

Aber der Fragesteller fragt, ob man es (ohne dass ein Unfall passiert ist) zum Anschwärzen eines Fehlverhaltens nutzen darf.

Und dazu steht da auch eindeutig etwas in dem Artikel:

Im Falle einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist. 
Der   Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. So drastische Fälle sind bislang allerdings nicht bekannt: In   Hessen wurden Bußgelder im unteren Rahmen verhängt.  
Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der   Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. 
Dashcams bei Fahrrädern
Auch bei Radfahrern werden Dashcams immer beliebter. Dazu muss man Folgendes wissen: Für die   rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad befestigt ist. Bei der Verwertung von Aufzeichnungen gelten daher für Radfahrer dieselben Bestimmungen und Einschränkungen wie für Kraftfahrer. 
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tenno5034  10.11.2021, 10:03
@Waldmensch70

Dann lies auch meine Antwort richtig. Ich schrieb:

wenn die schwere der Übertretung eine Strafverfolgung rechtfertigt.

Und das ist die Kompetenz zur Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft und nicht von Laien, die bloss in Internet-Publikationen stöbern oder in Uni-Hörsälen herumsitzen.

Alles andere ist bloss ein semantischer Diskurs.

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Waldmensch70  10.11.2021, 10:06
@tenno5034

Das kann man so sehen.

Aber das sind meiner Ansicht nach klare Aussagen:

Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der   Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. 
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