Darf ein Radfahrer ein Fehlverhalten eines PKW Fahrers mit seiner Dashkamera festhalten und zur Anzeige bringen??
6 Antworten
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Darf ein Radfahrer ein Fehlverhalten eines PKW Fahrers mit seiner Dashkamera festhalten und zur Anzeige bringen??
Nein.
Dashcams dürfen nicht zum „anschwärzen“ verwendet werden sondern nur im Falle eines Unfalls an dem man auch selber betroffen/beteiligt ist als Beweismittel.
Wurde schon von Gerichten so entschieden.
Siehe https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
Alles Andere wäre ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre der gefilmten Person. Schleppt der Radfahrer da also das Video an, dann bekommt er selber die Anzeige.
Zitat aus dem Artikel:
Im Falle einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.
Der Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. So drastische Fälle sind bislang allerdings nicht bekannt: In Hessen wurden Bußgelder im unteren Rahmen verhängt.
Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Dashcams bei Fahrrädern
Auch bei Radfahrern werden Dashcams immer beliebter. Dazu muss man Folgendes wissen: Für die rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad befestigt ist. Bei der Verwertung von Aufzeichnungen gelten daher für Radfahrer dieselben Bestimmungen und Einschränkungen wie für Kraftfahrer.
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Aktueller Fall im Siegerland, auf YouTube zu sehen und auch sonst überall. Konsequenz für den Autofahrer: Mehrere Anzeigen, Führerschein eingezogen, es wird ein Strafverfahren geben.
Die erste Anzeige ging von einem Menschen ein, der das Video gesehen hat.
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Ja, deswegen versuchen die Radfahrer jetzt jeden hochzunehmen.
Mein Mann war etwa 20 km/h gefahren. Das nannte der Typ schnell... Von dem Radfahre die Frau fuhr übrigens mit ihrem Rad und Hund auf unserer Fahrbahn entgegenkommend.
Was soll man dazu sagen😂
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Selbstverständlich. Jeder darf alles und jeden für jeden erdenklichen Grund anzeigen.
Aber: Höchstwahrscheinlich wird nichts kommen und es könnte sogar passieren, dass Du eine Anzeige wegen diesem Datenschutz-Gedöns reingezimmert bekommst.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Höchstwahrscheinlich wird nichts kommen
Wieso? Anzeigen werden in aller Regel bearbeitet, die Behörden sind dazu verpflichtet
Anzeige wegen diesem Datenschutz-Gedöns
Was für ein Datenschutz-Gedöhns genau? Die Daten werden ja nur (auf Verlangen) an die ermittelnde Behörde gegeben. Nur eine Veröffentlichung wäre kritisch.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FlockeFindet/1616679636767_nmmslarge__0_119_282_282_3d073a8dee3eace8a0cea528abd33081.jpg?v=1616679637000)
Wieso? Anzeigen werden in aller Regel bearbeitet, die Behörden sind dazu verpflichtet
Es muss auch irgendwo im Kosten-/Nutzenverhältnis stehen. Ein Unfall mit Fahrerflucht wird natürlich bearbeitet. Ohne Frage. Die allermeisten Dashcam Aufnahmen dürften aber kleine Lappalien darstellen. Vorfahrt missachtet, etc. (ohne Personenschaden)
Was für ein Datenschutz-Gedöhns genau? Die Daten werden ja nur (auf Verlangen) an die ermittelnde Behörde gegeben. Nur eine Veröffentlichung wäre kritisch.
Es ist richtig, dass Dashcam Aufnahmen gemacht und benutzt werden dürfen. Aber:
Permanente Aufzeichnung weiterhin verboten
Das könnte geprüft werden, wenn man dem Beamten mit einem kleinen Vorfahrtsverstoß auf den Sack geht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es muss auch irgendwo im Kosten-/Nutzenverhältnis stehen
Äh nein. Die meisten Anzeigen dieser Art sind z.B. Falschparker und andere "Lappalien". Natürlich werden die bearbeitet!
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Du willst mir doch jetzt nicht ernsthaft erzählen, dass eine zivile Anzeige fürs Falschparken durchkommt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Äh, Du willst mir nicht erzählen dass Dir sowas neu ist? Was ist daran ungewöhnlich? Denkst Du ernsthaft, nur Beamte/Behörden dürfen Verkehrsordnungswidrigkeiten anzeigen?
Alleine über diese Plattform sind bisher über 200.000 Anzeigen eingegangen: https://weg-li.de/
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Das ist jetzt tatsächlich interessant. Da spielt die Masse sicherlich eine große Rolle.
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Klar, in Deutschland kann jeder Sheriff spielen 😂 so ein Schwachsinn...
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Nein. Das darf er nicht. Du darfst in der Öffentlichkeit nicht wahllos irgendwen filmen.
Ich habe mal einen Mann dabei gefilmt, wie er das Auto meiner Freundin zerkratzt. Und obwohl ich auch das Kennzeichen seines Autos hatte war das Ende vom Lied: Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Video war kein Beweis, da es ohne seine Zustimmung aufgenommen wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe mal einen Mann dabei gefilmt, wie er das Auto meiner Freundin zerkratzt. Und obwohl ich auch das Kennzeichen seines Autos hatte war das Ende vom Lied: Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Video war kein Beweis, da es ohne seine Zustimmung aufgenommen wurde.
Da hat man dich anscheinend fein abgespeist. Im Rahmen der Notwehr/Nothilfe wäre das Filmen einer Person bei seiner Tat wohl das mildeste Mittel um einen Angriff abzuwehren, und den Täter seiner Strafe zuzuführen. Sonst wären sämtliche Überwachungskameras der Welt nutzlos.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tenno5034/1687962166787_nmmslarge__0_36_720_720_71afb1dc5a3d860a1b79d9196ad2e0fd.jpg?v=1687962167000)
Ja, wenn die schwere der Übertretung eine Strafverfolgung rechtfertigt. Bei einem Bagatelldelikt werden die Aufnahmen kaum zur Auswertung gelangen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Nein. Da gibt es klare Regeln.
Siehe https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tenno5034/1687962166787_nmmslarge__0_36_720_720_71afb1dc5a3d860a1b79d9196ad2e0fd.jpg?v=1687962167000)
Das sagt der Bundesgerichtshof zu Dashcams
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.
Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.
Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.
Dem habe ich nichts anzufügen.
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Dann lese bitte auch Dein Zitat und schaue nochmal wie die Frage lautet.
Das Gericht hat die Verwendung in einem Unfallhaftpflichtprozess zugelassen. Wenn man selber in einem Unfall Betroffen ist, dann kann man das Video als Beweis vorlegen. - Dem hat auch niemand widersprochen.
Aber der Fragesteller fragt, ob man es (ohne dass ein Unfall passiert ist) zum Anschwärzen eines Fehlverhaltens nutzen darf.
Und dazu steht da auch eindeutig etwas in dem Artikel:
Im Falle einer unzulässigen Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, dass es in Zukunft bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet prüfen werde, ob im konkreten Fall der Erlass eines Bußgeldbescheides angezeigt ist.
Der Bußgeldrahmen für derartige Verstöße beläuft sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei einem Unternehmen auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. So drastische Fälle sind bislang allerdings nicht bekannt: In Hessen wurden Bußgelder im unteren Rahmen verhängt.
Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Dashcams bei Fahrrädern
Auch bei Radfahrern werden Dashcams immer beliebter. Dazu muss man Folgendes wissen: Für die rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad befestigt ist. Bei der Verwertung von Aufzeichnungen gelten daher für Radfahrer dieselben Bestimmungen und Einschränkungen wie für Kraftfahrer.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blumenFee47/1685427662117_nmmslarge__811_1564_1721_1721_7672744894c528b6077ae48f2e732870.jpg?v=1685427662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/tenno5034/1687962166787_nmmslarge__0_36_720_720_71afb1dc5a3d860a1b79d9196ad2e0fd.jpg?v=1687962167000)
Dann lies auch meine Antwort richtig. Ich schrieb:
wenn die schwere der Übertretung eine Strafverfolgung rechtfertigt.
Und das ist die Kompetenz zur Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft und nicht von Laien, die bloss in Internet-Publikationen stöbern oder in Uni-Hörsälen herumsitzen.
Alles andere ist bloss ein semantischer Diskurs.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Das kann man so sehen.
Aber das sind meiner Ansicht nach klare Aussagen:
Strafverfolgung : Nur Polizei darf filmen
Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen.
Ich war derjenige der gefilmt wurde.