Fahrzeugbrief ungültig/stillgelegt, Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorhanden-Problemlose Anmeldunng

Hallo Leute!

Ich habe folgendes Problem (oder vielleicht ist es ja doch gar keins^^):

Ich habe mir vorgestern in einem Autohandel einen Audi 80 B4 gekauft. Preis: 500 € TÜV bis 04/2012. Habe vorerst Kurzzeitkennzeichen geholt, da ich erst nächste Woche Zeit habe, ihn anzumelden.

Papiere sind dabei. Leider habe ich mir diese erst zu Hause in Ruhe (oder überhaupt) angeschaut. Dem Fahrzeugbrief wurde auf jeder Seite ein Stempel mit dem Wort "UNGÜLTIG" aufgedrückt. Noch dazu ist auf der Rückseite eine Art Tabelle um "Stilllegung" und "Wiederinbetriebnahme" festzuhalten. Laut dieser Tabelle wurde der Wagen schon am 01.08.2011 stillgelegt. Eine Wiederinbetriebnahme ist nicht verzeichnet. Allerdings ist auf der Vorderseite - neben dem "UNGÜLTIG"-Stempel - ein weiterer Stempel der mir sagt, dass für das Fahrzeug am 04.08.2011 die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde (aber von einer Wiederinbetriebnahme steht nirgendwo etwas !!). Diese Zulassungsbescheinigung Teil II wurde mir vom Verkäufer ebenfalls ausgehändigt, inkl. Fahrzeugschein des Vorbesitzers.

Jetzt meine eigentliche Frage/Fragen: Ist der Wagen jetzt stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen oder nicht? Dann hätte mich der Händler ja über´n Tisch gezogen. Wenn das so ist, warum aber wurde er dann am 01.08. stillgelegt und am 04.08. wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt?

Oder hängt das alles damit zusammen, dass die alten Fahrzeugbriefe so nicht mehr gültig sind und es jetzt die neuen (sprich: Zulassungsbescheinigung Teil II) gibt?

Habe Angst, dass ich die Kiste jetzt nicht anmelden kann. Oder hat das alles seine Richtigkeit?

BITTE UM SCHNELLE ANTWORT !!!

Dank Euch im Vorraus!

Greetz !

Auto, KFZ, Fahrzeug, Anmeldung, Zulassung
2 Facebook Accounts für die gleiche Person gleichzeitig führen?

Ist es erlaubt 2 Facebook Accounts unter dem gleichen Namen zu führen. Also z.B. ich führe jetzt 2 Accounts, die beide unter den Namen Kevin Henry laufen. Also beide Accounts sind im Prinzip die gleiche Person. Darf man das oder wird dann später automatisch irgendwann einer gelöscht ? Würde mich nämlich gerne nochmal neu anmelden, den alten Account aber weiterhin manchmal nutzen können. Falls jemand einen Grund wissen möchte, wozu man 2 Accounts gleichzeitig braucht: Bei meinem alten Account bekomme ich viel zu viele Meldungen von allen Möglichen Anwendungen, Ereigenissen, Personen und Sachen die mir gefallen. Würde gerne nochmal einen neuen Account haben, wo ich dann keine Anwendungen und so viele andere Sachen habe und dort nur die engesten Freunde/Familie habe. Außerdem würde ich dann auf meinem Profil keine Nachrichten von irgenwelchen Anwendungen/Spielen finden sondern nur Sachen die ich hochlade und selber geschrieben habe.

Ich weiß man könnte das alles beim alten Account ändern und das einigermaßen alles so einstellen. Möchte aber nur sehr ungerne aus alle Gruppen austreten und Anwendungen beenden. Würde es wirklich bevorzugen einen 2 Account zu führen. Habe mir auch mal die Nutzungsbedingungen bei Facebook durchgelesen und dort steht folgender Punkt der mir zu denken gibt:

  1. Du wirst nur ein persönliches Profil erstellen.

Was meint ihr ? Könnte ich einfach so 2 Konten unter den Namen Kevin Henry gleichzeitig führen? Meint ihr das ist erlaubt? Könnte es sogar sein das dann mein alter oder der neue Account gelöscht wird ?

Computer, Internet, Account, Facebook, Anmeldung, Profil
Anmeldung Strom vergessen - was nun?

Hallo,

wir haben ein Problem und eine Frage zur Stromanmeldung.

Vorweg: In der ersten Wohnung, in der ich gewohnt habe lief es so, dass in der Warmmiete die Stromkosten inkludiert waren. Ich musste mich also um keine Ab- oder Anmeldung hinsichtlich des Stroms kümmern.

Nun sind wir im Februar 2009 (!!!) in eine neue Wohnung gezogen und waren bis kürzlich der Meinung, es wäre ebenfalls so, weil wir es einfach nicht anders kannten (Ja, darüber kann man jetzt denken, wie man will :/) ... Es hat sich bis zu diesem Monat (August 2011) nie jedmand bei uns gemeldet bezüglich Anmeldung/Abmeldung, kein Stromanbieter, kein Hausverwalter, der Vermieter nicht, niemand .... nun haben wir ein Schreiben der Eon erhalten, dass sie uns als Mieter der Immobilie ausfindig gemacht haben und wir denen mitteilen sollen, falls es nicht so ist, andernfalls gehen sie davon aus das .... in dem Schreiben war ein Zettel beigefügt in dem man Zählerstand eintragen sollte ... wohl sowohl den aktuellen als auch ggf. den des Einzugs ..... wir sind erstmal aus allen Wolken gefallen ... die Frist zur Meldung liegt bei Ende August .. nun kam gestern aber erneut ein Brief mit einem Vertrag zugeschickt, den wir ausfüllen können/sollen .... geschächter Wert 70 Euro (2 Personen, keine Waschmaschine, keine Spülmaschine, kein Trockner, kein Extra-Gefrierschrank, lediglich Warmwasseraufbereiter) ..... Wie sollen wir uns jetzt verhalten, was kommt auf uns zu? Weshalb ist so eine lange Zeit verstreichen, in der sich niemand dazu gemeldet hat? Müssen wir jetzt seit Februar 2009 nachzahlen? WEshalb läuft der Strom immer noch? Wer hat ihn in der Zwischenzeit bezahlt?.... Kann es auch sein, dass wir den Strom nach Vertragsabschluss einfach ab jetzt zahlen? (Vermutlich nicht aber träumen darf man ja noch...) Was habt ihr da für ERfahrungen gemacht? Mir ist ganz schlecht bei dem Gedanken ggf. über 2000 Euro nachzahlen zu müssen..... Wir kannten es einfach nicht anders....

Vielen Dank für Eure Antworten. lulu

Wohnung, Strom, Mietwohnung, Stromverbrauch, Anmeldung, Verbrauch
Krankenversicherung in der Anmeldezeit von ALG 1

Vorgeschichte: Ein Freund von mir ist am 20.4.11 Arbeitslos geworden und hat sich auch zeitlich bei der Agentur gemeldet. In der Zeit kam es zum Verlust seiner Krankenkassenkarte. Am 18.5.11 rief er seine Krankenkasse (AOK) an um eine neue Karte ausstellen zu lassen. Die Krankenkasse teilte ihm mit das dies nicht ging, da er zurzeit (und auch seit dem 20.4.11) nicht krankenversichert ist, infolge von das sein Beitrag nicht gezahlt wurde (durch die Agentur). Die Agentur kann auch natürlich nichts zahlen da er ja seine Anträge nicht innerhalb von einem Tag einreichen kann und ALG1 ihm bewilligt wird.

Vorfall: Als ich das gehört habe,habe ich direkt meine Krankenkasse (Barmer) angerufen und erfahren das ich vom Gesetzgeber her eine Zeit von "einem" Monat weiterhin versichert werden muss, wenn auch noch kein Beitrag gezahlt worden ist. Ich bin nun auch am 1.5.11 Arbeitslos geworden,somit muss ich bis zum 1.6.11 vom Arbeitsamt ausgezahlt werden (mit mir zusammen wird auch logischerweise meine Versicherungen bezhalt), damit ich am 2.6.11 krankenversichert bin. Nun hab ich es "endlich" geschafft das ich Heute am 24.5.11 (nach Arbeitsbescheinigungen von zwei Arbeitgebern) einen Termin für die Antragsabgabe zu kriegen.Ging recht schnell,dafür das ich am 23.5.11 erst angerufen hab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das ich diesen Monat schon ausgezahlt werde,somit auch mein Beitrag für die Krankenkasse nicht.

Frage: Was ist wenn ich am 2.6.11 erkranke / einen Unfall hab oder sonstiges ?? -kann die Krankenkasse die Kosten verweigern?

Muss die Agentur nicht auch dafür Sorge tragen,dass sie mich innerhalb eines Monats auszahlen und nicht nur ich selbst?

Ich als Arbeitnehmer kann nämlich kein Druck auf meine Arbeitgeber ausüben,das sie meine Arbeitsbescheinigungen sofort ausfüllen und zurück schicken und eine Ersatz(arbeits)bescheinigung benötigt die Lohnsteuerkarte die auch mein letzter Arbeitgeber hat.

Die Agentur könnte mir auch sicherlich kein Beleg dafür geben,welches die Zahlung der Beiträge garantiert, weil erst festgelegt werden muss ob ich ALG1 beziehen kann.

Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort,damit ich weiß was ich bis dato noch tun muss.

MfG

Arbeitslosengeld, ALG, Krankenversicherung, Anmeldung

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