Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?

Hallo,

Ich habe zur Zeit einen Minijob, bei dem ich bis zu 450 € verdienen kann. Seit letztem Monat (01.04.2015) habe ich nun einen zweiten Job, welcher allerdings als kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen im Jahr zählt. Soweit ich mich bisher richtig belesen habe, werden diese beiden Jobs nicht mit einander verrechnet, sprich man kann mehr als 450€ insgesamt pro Monat verdienen ohne Steuern und Sozialversicherungen zahlen zu müssen. Ist das richtig?

Nun hat mir gestern mein neuer Arbeitgeber (bei der kurzfristigen Beschäftigung) gesagt, dass er mich letzten Monat versehentlich falsch angemeldet hat. Er hatte mich nicht als kurzffristige Beschäftigung angemeldet, sondern ebenfalls als Minijob auf 450€. Also hatte ich im April zwei Minijobs auf 450€Basis und bin natürlich auch über 450€ gekommen (155€+640€). Natürlich hat er gesagt, dass er es für nächsten Monat direkt umändern wird und auch nachträglich für den April abändern wird.

Ist dies überhaupt möglich? Kann man nachträglich einen Job auf 450€ Basis als kurzfrisitge Beschäftigung quasi "ummelden"? Gibt es irgendwelche Konsequenzen? Wird die Minijobzentrale auf mich oder auf meine zwei Arbeitgeber zu kommen? Wenn ja, wann? Kann ich verhindern dass die Minijobzentrale auf meine beiden Arbeitgeber zukommt?

Da ich mich mit einem der Chefs nicht besonders blendend verstehe, würde ich ein Schreiben von der Minijobzentrale,das besagt,dass Steuern und Sozialabgaben nachgeleistet werden müssen gerne vermeiden.

Ich weiß es ist ein komplizierter Fall! Wäre für jede Hilfe dankbar!

Liebe Grüße

Geld verdienen, Steuern, Recht, Minijob, Anmeldung
Schulanmeldung widerrufen

Hallo, ich hab folgendes Problem: ich besuche zurzeit die 9. Klasse eines Gymnasialzweigs, aber meine Schule hat keine gymnasiale Oberstufe aufgrund der geringen Schülerzahl, also musste ich mich an anderen Schulen für die gymnasiale Oberstufe bewerben. Ich hatte bereits zwei Vorstellungsgespräche an zwei verschiedenen Schulen und beide meinten, dass sie mich nehmen würden, aber die eine Schule (nennen wir es mal Schule A) hat mir die Aufnahme noch nicht 100% zugesichert, mir wurde gesagt ich würde Anfang Mai die Zusage bekommen. Die andere Schule hingegen (nennen wir es Schule B) hingegen hat mir die Aufnahme zugesichert und ich soll bis Ende nächster Woche den Kurswahlzettel u.ä. hinschicken, wenn ich dahin möchte. Nun hab ich aber das Problem, dass mir Schule A etwas besser gefällt als Schule B, aber ich von Schule A die Zusage erst im Mai bekomme und bei Schule B schon bis Ende nächster Woche zusagen müsste. Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass mich Schule A nimmt, weil diese Schule auch für meinen Kreis zuständig ist, aber wie gesagt, mir wurde die Aufnahme nicht 100% zugesichert. Deshalb wollte ich fragen, ob es theoretisch möglich wäre sich bei Schule B anzumelden und die Anmeldung zu widerrufen, wenn mir Schule A die Aufnahme an der Schule zusichert. Ich konnte das bei dem Gespräch nicht fragen, das wäre wahrscheinlich nicht besonders gut rübergekommen. Vielen Dank für die Antworten, schon mal im Vorraus.

Schule, Anmeldung

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