Hallo Zusammen, wie ist das wenn ein/e Österreicher/in, mit einem/r Deutschen veheiratet ist, deren Hauptwohnsitz sei in Deutschland (beide gemeldet), jedoch hätte einer von ihnen einen Hauptwohnsitz in Wien auch. Ist das legal, dass man 2 Wohnsitze in verschiedenen Ländern hat? Nehmen wir an der/die einige mit Wohnsitz in AT arbeitet in Österreich und habe sich als Grenzgängerin registriert (also laut DBA Art 15 Abs. 6). Würde aber gern ein Auto auf Wien angemeldet lassen, denn Ummeldung nach D unmöglich wegen Leasing wäre. Das Ehepaar ist auch regelmäßig zu Besuch in Wien. Kann der Person mit 2 Wohnsitze was passieren wenn man beide Wohnsitze als ordentlich gemeldet führt? Sollte wer Genaues wissen, bitte meldet euch.