Lange gegoogelt, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Die vorhandenen Fenster in meiner angemieteten Wohnung sind ca. 40 Jahre alt gewesen.
Sie wurden nun gegen moderne 3fach Verglasung ausgetauscht.
Wie hoch, wenn überhaupt, darf die Mieterhöhung sein?
Bitte keine Antworten wie " ich denke, ich habe gehört etc.". Am besten Gerichtsurteile. Danke