Wie Angebot zur Übernahme ablehnen (nach Ausbildung)?

Hey, also folgendes: Mein Chef hatte kürzlich ein Gespräch mit mir geführt, ob ich nicht nach der Ausbildung übernommen werden will. Ich musste noch nicht sofort darauf antworten, sondern mir wurde gesagt wir unterhalten uns irgendwann demnächst nochmal darüber. Die Sache ist allerdings in dem Unternehmen, indem ich jetzt bin will ich einfach nicht bleiben. Ich hab' zwar momentan noch nichts anderes, dennoch halte ich es einfach nicht länger dort aus und will die restliche Zeit, die ich dort habe einfach nur schnell hinter mich bringen. Die Sache ist, ich weiß nicht wirklich wie ich das meinem Chef beibringen soll. Einfach zu sagen, dass es einem nicht gefällt bzw. dass ich es ziemlich beschissen dort finde, ist ja nicht wirklich die Möglichkeit. Noch dazu muss ich ja noch eine gewisse Zeit dort “unbeschadet“ überstehen. Aber wie sage ich das meinem Chef am besten in einer vernünftigen Art und Weise? Ich bin nämlich ziemlich sicher, dass er nach einem Grund fragen wird. Ich würde das Gespräch eigentlich am liebsten umgehen. Es erfolgt ja bei mir persönlich und nicht schriftlich, wie Firmen es bei Absagen für gewöhnlich machen. Ich weiß also nicht, was da im Gespräch so alles auf mich zukommen wird oder ob mein Chef die Ablehnung ohne jede weitere Nachfrage so hinnimmt (.....was ich eigentlich schwer hoffe).

Meine Frage wäre also, was antwortet man am besten?

Arbeit, Ausbildung, Chef, Übernahme, ablehnen, wie reagieren, Ausbildung und Studium
Bewerbung Übernahme n. Ausbildung Krankenpfleger --- BITTE UM KORREKTUR!

Hallo Ihr lieben, bitte schaut euch doch mal die Bewerbung meines Sohnes an. Er macht derzeit noch eine Ausbildung und möchte nun dorthin auch übernommen werden und muß dazu eine Bewerbung schreiben. Bin um jeden Verbesserungsvorschlag dankbar.

Krankenhaus ABC z. H. Musterstr. 7 88888 Musterstadt

Musterdorf, den _____

Bewerbung um Übernahme als Gesundheits- und Krankenpfleger

Sehr geehrte ___________,

seit dem 01. Oktober 2011 absolviere ich in Ihrem Haus eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Diese werde ich im August 2014 erfolgreich abschließen und möchte mich für diesen Zeitpunkt um eine Übernahme als examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger im Krankenhaus ABC bewerben.

Während meiner Ausbildung konnte ich in vielen Bereichen Erfahrungen sammeln, mein erlerntes theoretisches Wissen praktisch umsetzen und vertiefen und die Abläufe der verschiedenen Stationen verinnerlichen. Darunter zählen die Innere Abteilung, Gynäkologie mit Geburtshilfe, Neurologie und Chirurgie. Meine bevorzugten Einsatzorte waren die Innere Abteilung und die Gynäkologie mit Geburtshilfe. Jedoch wäre auch eine Anstellung auf einer anderen Station eine Herausforderung, die ich gerne annehmen würde.

Zu meinen Aufgabengebieten zählten unter anderem die Pflege der Patienten, das Führen der Patientenakten und das Bearbeiten des sonstig anfallenden Schriftverkehrs auf der jeweiligen Station. (weiteres? Praktikum? Fortbildungen? das folgt noch)

Ich arbeite gerne im Team, verstehe es aber auch, Aufgaben eigenverantwortlich und zuverlässig auszuführen. Neben der Freude an meinem Beruf und einem starken Weiterbildungsinteresse im Bereich der Gesundheitspflege gehören Freundlichkeit, Stressresistenz, Flexibilität zu meinen Kompetenzen.

Da ich mich während meiner Ausbildung in Ihrer Einrichtung sehr wohl gefühlt habe und die familiäre Atmosphäre eines kleineren Krankenhauses sehr schätze, möchte ich gerne weiter für Sie arbeiten und hoffe, Ihr Interesse geweckt zu haben. Über Ihre Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Übernahme
Wann mitteilen, dass ich nach Ausbildung nicht bleiben will?

Hallo,

ich habe nächsten Montag (heute ist Donnerstag) ein Gespräch mit dem Werkleiter und der Personalchefin, wo es um meine Einsatzplanung nach der Ausbildung gehen soll. Wir hatten bereits ein Gespräch, wo sie wissen wollten, wo ich es mir vorstellen kann, nach der Ausbildung zu arbeiten. Seitdem habe ich nichts mehr von ihnen gehört.

Da ich schon seit Monaten weiß, dass ich nicht bleiben möchte, die Ausbildung aber noch bis Ende Juli geht, fragen ich mich nun, ob ich das jetzt schon sagen soll.

Ich möchte eigentlich nicht, dass schon bekannt ist, dass ich gehen werde, weil ich ahne, dass sie mich dann anders behandeln werden, alle Interesse heucheln und mich ausfragen werden, warum ich gehe, wohin, etc. Das möchte ich nicht, denn ich will das mit den Kolleg*innen nicht teilen. Ich will nicht, dass sie wissen, wo ich dann hingehe.

Ich bin auch derzeit am bewerben und hatte schon ein paar Vorstellungsgespräche aber noch keine Zusage.

Soll ich also am Montag schon Bescheid geben, oder erst mal noch so tun, als wäre ich an der Übernahme interessiert? Ich weiß auch, dass kaum Stellen frei sind und sie mich (wie die anderen Azubinen vor mir) in eine Abteilung stecken, wo es mir eh nicht gefallen wird...

Leider kann ich hier mit niemandem darüber reden, da sich solche Infos verbreiten wie ein Lauffeuer.

Danke für eure Tipps!

Kündigung, Schule, Ausbildung, Arbeitsrecht, Übernahme, Ausbildung und Studium
Ablöse-/Kaufsumme bei Gartenübernahme

Hallo, Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem weiterhelfen.i

Wir sind seit vorigem Jahr an einem Pachtgarten interessiert um den die Pächter sich seit 2 Jahren nicht mehr kümmern. Mit dem Vorstand der Anlage habe ich vor einigen Tagen nochmal darüber gesprochen und nun sollte dort endlich mal die Kündigung eingeleitet werden (eher könnten der Garten an uns nicht übergeben werden).

Über Umwege haben wir selber Adresse und Telefonnummer der Pächter rausbekommen , uns mit denen in Verbindung gesetzt und konnten uns gestern persönlich die selber geschriebene Kündigung für den Garten und gleichzeitig eine Verzichts- und Abtrittserklärung zu unseren Gunsten abholen. Auch da wusste der Vorstand, das wir versuchen über diesen Weg den fur uns Garten frei zu bekommen. Gestern Abend nun fuhren wir zur Besichtigung in den Garten und trafen dann auf den Herrn vom Vorstand mit dem ich telefoniert hatte. Er war erleichtert das sich alles nun so schnell geklärt hatte. Bei der Durchsicht der Unterlagen sah er auch die Ablösesumme, welche, vertraglich mit den ehem. Pächtern vereinbart, gleich an den Gartenverein geht, da noch Pachtschulden der letzten 2-3 Jahre offen sind. Der Herr vom Vorstand meinte dann die Ablöse sei zu wenig, da die noch offene Pacht höher ist. Da das Ganze aber schon an einen Inkassodienst übergeben wurde, sollen wir uns nun an das Inkassounternehmen wenden und die Forderung auf uns umlenken.

Dazu nun meine Frage.

In der Kündigung der ehem. Pächter steht das diese die Restsumme übernehmen und in der Abtritts-/Verzichtserklärung halt nur das die Ablöse (diese ist weniger als die geschuldete Pacht) gleich an den Verein geht.

Müssen wir nun wirklich die offenen Schulden, mit denen wir gar nichts zu tun haben übernehmen (und somit dank Inkasso dank Zinsen und was da noch so draufkommt erheblich mehr zahlen) oder muss sich der Vorstand diesen Betrag, abzüglich der Ablöse, doch vom ehemaligen Pächter holen?

Garten, Übernahme
Bodenbeläge vom Vormieter übernehmen vs. im Mietvertrag aufnehmen?

Hallo Community,

es geht um eine potentielle Mietwohnung, in der aber Veränderungen vom Vormieter vorgenommen wurden. Urspünglich war die Wohnung wohl teilweise mit Teppichboden, alten Fliesen (kein guter Zustand) und vorrangig mit PVC-Boden ausgelegt, und jetzt mit Laminat, Parkett und Fliesen. Es gibt die Option die Bodenbeläge zu übernehmen, allerdings stellt sich die Frage, ob man nicht die Aufnahme im Mietvertrag erreichen könnte, da die Wohnung hochwertiger geworden ist. Es ist auch nicht klar, wie beispielsweise die ursprüngl. Böden unter dem Laminat, Fliesen etc. aussehen. Es geht im Grunde darum zu verhindern, dass man als neuer Mieter später, aus welchen Gründen auch immer das verlangt wird, dazu verpflichtet ist bzw. werden kann, die Böden alle rauszureißen bzw. einen Ursprungszustand zu erstellen, der dem Mieter nicht bekannt ist. Welche Vereinbarung Vormieter und Vermieter getroffen hatten ist auch noch nicht bekannt. Welchen Spielraum hat man für Verhandlungen? Es werden ja oft beispielsweise Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, ist es daher unüblich, dass dies eventuell auch einfach in die Mietsache übergeht und somit Eigentum dem Vermieters wird? Könnte eine Vereinbarung, wenn Übernahme obligatorisch sein sollte, auch so gestaltet sein, dass man den Fremdboden entfernen lässt, aber den Ursprungszustand nicht herstellen muss, da unbekannt und seitens des Vormieters entfernt wurde (wenn zb. das Laminat / Parkett nicht auf dem PVC aufliegt bzw. damalige Fliesen wurden ja vermutlich auch rausgeklopft)? Vielen Dank!

Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, bodenbelaege, Bodenbelag, Mietsache, Übernahme, Rückbau, Vormieter
Was soll ich tun(Geschäftsübernahme)?

Hallo,

undzwar habe ich ein riesiges Problem. Ich bin 17 Jahre alt und warte zurzeit bis ich 18 bin und den Laden meines Vaters übernehmen kann. Unser Laden ist aber 60-70km von Zuhaus entfernt. Es ist geplant dass ich es übernehme. Ich kann den Laden auch schon sozusagen alleine führen ich habe bereits vor einem Jahr alles gelernt. Das Problem ist halt nur das ich jetzt bis ich 18 werde warten muss, damit ich alleine zum Laden fahren kann. Das einzige wo mein Vater mir noch vieles erklären muss, ist der Papierkram. Jetzt nun zum eigentlichen Problem. Mein Vater hält es nicht mehr aus den Laden weiterzuführen. Er hat jedes mal Probleme mit seiner Gesundheit, Lunge/Herz, sowie jeden zweiten Tag verspannungen, hexenschuss usw. Und jetzt habe ich Angst, dass der Laden dicht gemacht wird bevor ich 18 werde. In 3 Monaten werde ich 18. Ich will natürlich nicht dass es meinen Vater gesundheitlich noch schlechter geht. Aber ich habe echt angst das der Laden dicht gemacht wird bevor icj 18 werde, obwohl icj schon solang darauf warte und icj dann keine Zukunft mehr habe und mir eine Ausbildung für das nächste Jahr suchen muss. Mein vater tut mir echt leid und ich habe angst dass wenn er den Laden jetzt noch die 3 monate weiterführt dass ihm in den 3 Monaten etwas passiert und es ihm noch schlechter geht. Und er ist ansich eine sehr stressige Person geworden. Er macht sich auch aus vielen Sachen ein Kopf und Stress, was garnicht so stressig eigentlich ist.

bitte gebt mir ratschläge :(

Selbständigkeit, führung, Geschäftsführer, Geschäft, Geschäftsführung, Gewerbe, Übernahme
Nachmieter warnen?

Hallo Leute,

habe eine etwas größere Zwickmühle. Meine Freundin und ich ziehen aus Wohnung aus, weil die Nachbaren, speziell der Mieter über unserem Schlafzimmer ein sehr lauter Mensch ist. Also es ist wirklich so unerträglich laut das wir nach nur 6 Monaten das Handtuch werfen. Wir haben alles probiert, von "Reden" über "Ohrstöpsel" und sogar die Polizei. Die Vermieterin weiß das, ihre Antwort ist jedes mal "Damit muss man leben. Außerdem wohnt die Person schon länger hier im Haus als Sie."

Nun hatten wir einige Besichtigungstermine zwecks Nachmietern und einer fragte (leider im Beisein der Vermieterin):

"Gibt es einen speziellen Grund hat, wieso wir ausziehen. Zum Beispiel laute Nachbaren oder ähnliches"

Natürlich haben wir im ersten Moment nichts gesagt, aber es gibt mehrere Aspekte die mich jetzt nachdenklich machen.

  1. würde er ja nicht viel Spaß an der Wohnung haben...
  2. würde er erst zum 1.5 einziehen, wir suchen aber jemanden zum 1.4 um nicht doppelt zahlen zu müssen
  3. müsste er selbst doppelt zahlen, weil er seine eigene noch nicht gekündigt hat

Es gab andere Mietinteressenten die auch stark an der Wohnung interessiert sind. Bislang hat diese Person noch nicht unterschrieben. Was meint ihr, soll man ihn "warnen". Im Endeffekt (abgesehen von den Vorteilen das dann vielleicht doch jemand die Wohnung zum 1.4 nehmen würde) haben alle Seiten mehr davon und vor allem hätte ich ein reines Gewissen.

Wir würden das Ganze natürlich unter den Vorwand "Er wollte ja Sachen von uns übernehmen" machen. Natürlich ist uns auch bewusst das es freilich leicht auffällig ist, wenn wir mit ihm telefonieren und er auf einmal die Wohnung nicht mehr will.

Wohnung, Umzug, Mieter, Übernahme, Nachmieter
Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?

Hallo,

eine gute Freundin von mir wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung zur Miete. Diese hat sie direkt vom Vormieter übernommen. In dieser Wohnung ist auch eine 2 Jahre alte Küche verbaut, welche der Vormieter gekauft hatte. Laut vorliegenden Rechnungen hatte die Küche damals einen Wert von 9.500€, Induktion, Spülmaschine, Keramikspüle, Marmorarbeitsplatte und so weiter.

Meine Bekannte übernahm daher die Küche, für 4.500€!

Das ganze wurde vertraglich in einem Übernahmevertrag festgehalten.

Gestern kam dann der Schock!

Monteure der Firma welche die Küche eingebaut hatte, sowie der Chef des Küchenstudios standen vor der Tür meiner Bekannten. Sie staunten erst mal nicht schlecht, als eine ihnen unbekannte Person die Tür öffnete. Der Chef erkundigte sich nach dem Vormieter und erklärte, dass sie gekommen seien, um die Küche abzubauen, da diese noch immer nicht komplett bezahlt wäre. Außer einer Anzahlung von 2.000€, hätte man kein weiteres Geld erhalten. Zu dem hätte der Vermieter in einer Zahlungsvereinbarung unterschrieben, dass im Falle der Nichtzahlung, die Küche abgebaut werden darf.

Man stellte meiner Bekannten nun 2 Möglichkeiten zu Auswahl, entweder sie zahle einen Abschlag in Höhe von 6.000€ und die Küche gehöre ihr oder sie stimme dem Abbau zu!

Sie bekam 14 Tage Bedenkzeit!

Darf man noch mals Geld von ihr verlangen? Dürfen die die Küche abbauen? Hat sie die Schulden des Vormieters übernommen?

Danke und Gruß

Miete, Küche, Schulden, Pfändung, Übernahme, Abschlag, Vormieter
Was spricht gegen eine Springertätigkeit?

Hallo zusammen,

ich befinde mich momentan im dritten Lehrjahr zur Bürokauffrau.

Da ich Ende April schon meine erste Prüfung habe, wollte ich schonmal vorab geklärt haben, ob ich in der Firma, wo ich lerne auch nach der Ausbildung bleiben kann.

Meine Ausbilderin, gleichzeitig Chefin, wäre froh mich da behalten zu können (Meine Arbeit scheint laut den Bewertungen in den verschiedenen Abteilungen sehr gut zu sein, auch in der Schule läuft es super).

Sie konnte mir bis dato noch keine Abteilung nennen, in der ich nach meiner Ausbildung arbeiten könnte. Bei unserem letzten Gespräch sagte sie, ich solle mir Aufgabenbereiche überlegen, die ich nach meiner Ausbildung machen kann, aus zwei verschiedenen Abteilungen (Einkauf und Buchhaltung). Es würde mich keine Abteilung "ganz" bekommen.

Da ich aber für die Zeit nicht als "Springer" arbeiten möchte, hätte ich gerne ein paar Begründungen um ihr das auch klar zu machen.

Ein Punkt ist natülich, dass ich mich gerne weiterentwickeln möchte und das bei so einer Tätigkeit sehr schwer wäre. Außerdem kann ich mich in keine Tätigkeit sonderlich vertiefen, wenn ich täglich unterbrochen werde (Wann genau ich für wen arbeiten würde weiß ich natürlich nich).

Habt ihr noch andere Gründe was dagegen sprechen würde?

Ich möchte mich natürlich gerne unentbehrlich machen, was ich dann nicht machen könnte wenn ich nur da eingesetzt bin, wo man gerade wen braucht.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe....

Arbeit, Beruf, Zukunft, Übernahme