Bin ich dazu verpflichtet die Möbel zu behalten?

8 Antworten

Du kannst die Möbel während deines Aufenthaltes so einlagern (lassen), dass sie unbeschädigt bleiben. Bei deinem Auszug stellst du sie dann wieder in die Wohnung zurück.

Wegwerfen darfst du sie nicht, denn sie sind Eigentum vom Vermieter und dir nur zur Nutzung überlassen.

Grundsätzlich ja. In deinem Fall ist das Mobiliar Teil der Wohnung, und kann nicht einfach entfernt werden. Einen entsprechenden Absatz gibt es bestimmt auch in deinem Mietvertrag. Du kannst versuchen in Absprache mit dem Mieter einzelne Möbel in gleichwertiger Ausführung auszutauschen. Aber da muss er ausdrücklich zustimmen....

Viel Erfolg

Du kannst schon in Absprache mit deinem Vermieter eine neue Einrichtung reinmachen, allerdings nur wenn sie

  1. dem Vermieter gefällt
  2. die Einrichtung ins Mieteigentum übergeht, also du sie beim Auszug nicht mitnehmen darfst.

Ja, bist Du.

Die müssen beim Auszug wieder an Ort und Stelle stehen.

Sie können in Abstimmung mit dem Vermieter einzelne Stücke anderweitiig gut geschützt einlagern und diese bei Ihrem Auszug wieder in die Räume einbringen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung