Mensch mit Behinderung nach Ausbildung übernehmen?
Ist ein Betrieb dazu verpflichtet seinen Azubi mit Behinderung nach der Ausbildung zu übernehmen bzw gibt es da eine Regelung?
5 Antworten
Nein, eine Verpflichtung gibt es nicht.
Meine Erfahrung ist aber, dass Auszubildende mit (Schwer-)Behinderung durchaus freiwillig übernommen werden - ab einer gewissen MA-Zahl muss eine Schwerbehindertenquote erfüllt werden.
Was bringt es dem AG also einen entsprechenden Auszubildenden nicht zu übernehmen und stattdessen jemand komplett Fremdes einstellen zu müssen oder aber die Ausgleichsabgabe zahlen zu müssen?
Dann würde ich als AG doch eher den Azubi übernehmen, der die Arbeitsabläufe schon kennt und für den schon Hilfsmittel, ect. vorhanden sind und den auch die Kolleg*innen und Kund*innen/Bewohner*innen, ect. kennen.
Tatsächlich denke ich das die meisten Betriebe diese übernehmen werden
Das liegt daran das jedes größere unternhemen eine bestimme Anzahl an Menschen mit Behinderungen anehmen müssen
Und erjlcuh gesagt So viele Menschen mit einer Behinderung gibt's nicht xD
Und erjlcuh gesagt So viele Menschen mit einer Behinderung gibt's nicht xD
Es gibt Millionen von behinderten Menschen. Gut jeder 10. Mensch in Deutschland hat eine Behinderung.
Du meinst aber wahrscheinlich die Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt machen, richtig? Das sind in der Tat tatsächlich leider viel zu wenige.
Es gibt Firmen die sich per Betriebsvereinbarung verpflichten Azubis nach der Prüfung zu übernehmen. War bei uns so.
Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es aber nicht.
Nein, so eine Pflicht besteht nicht. Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Nein, da gibt es keinerlei Verpflichtung.