Sachen vom Ex wegwerfen?
Hallo,
mein Ex ist vor etwa 3 Monaten ausgezogen von mir und hat immer noch Kleidung bei mir "lagernd"
Nach mehrmaligem Auffordern hat er diese noch immer nicht abgeholt.
Auch soll ich ihm die Waschmaschine und den Geschirrspüler "abnehmen" --> gehören ihm und es ist ausgemacht, dass ich diese übernehme und bezahle.
Er hat mich aber 2 Jahre lang in seine Schulden reingezogen (sehr hoher Betrag) in dem er den Strom, Essen oder Miete nicht zahlen konnte.
Nun ist es so, dass ich gesagt habe, solange er nicht sein "Zeug" abholt, werde ich dafür nicht bezahlen.
Darf ich seine Sachen wegwerfen, oder "muss" ich diese aufbewahren?
Er sagt immer wieder, dass er das eh holt aber sagt dann kurzfristig ab.
Ich möchte endlich den Kontakt mit ihm endgültig abschließen können, nur ist das dadurch sehr schwierig.
Bitte um Antworten von Leuten die sich damit auskennen, dankeschön☺
15 Stimmen
Wieso rechnest du nicht einfach auf?
Inwiefern?
6 Antworten
Werthaltige Sachen, die nicht in deinem Eigentum stehen, darfst du nicht so einfach wegwerfen. Die Maschinen stehen doch lange gut bei dir und seine Klamotten kannst du in einen großen Plastiksack stecken und im Keller verstauen.
Die Kleider kannst du dann eventuell in einem Jahr wegwerfen, wenn du ihn vorher noch einmal aufgefordert hast sie abzuholen und die Maschinen hast du laut Bürgerlichem Gesetzbuch nach 30 Jahren erworben (Ersitzung).
Wegschmeißen darfst du sie erst, wenn sie kaputt sind. Denn geliehene Gegenstände, die benutzt werden, nutzen sich auch ab.
Wie lange muss man fremdes Eigentum lagern?
Nach BGB auch erst nach 30 Jahren.
Solange kann der Ex Freund also die Sachen von Dir herausfordern, ohne dass Du Dich befreiend auf die Verjährung berufen kannst. Das wiederum bedeutet für Dich aber auch, dass Du die Sachen leider weiterhin aufbewahren musst.
Werthaltige Gegenstände oder Unterlagen. Bei Klamotten ist es so eine Sache, auch die können durchaus einen Wert haben. Wichtig Fachgerecht lagern. Einfach in den feuchten Keller, geht nicht. Sollte die Kleidungsstücke Schaden nehmen ist dieser zu ersetzen.
Aufrechnen ist bei Geldbeträgen ohne weiteres möglich, bei Gegenständen nicht.
du darfst sie nicht einfach weg werfen sondern solltest vorher auf jeden Fall öfter gefragt haben und eine Frist zum abholen gesetzt haben, mind. 2 Wochen bevor du es weg wirfst
setz eine 2 Wochen Frist, dann bist du gesetzlich auf der sicheren Seite, du musst seine Sachen danach nicht weiter aufbewahren
Auch soll ich ihm die Waschmaschine und den Geschirrspüler "abnehmen" --> gehören ihm und es ist ausgemacht, dass ich diese übernehme und bezahle.
Er hat mich aber 2 Jahre lang in seine Schulden reingezogen (sehr hoher Betrag) in dem er den Strom, Essen oder Miete nicht zahlen konnte.
Nun ist es so, dass ich gesagt habe, solange er nicht sein "Zeug" abholt, werde ich dafür nicht bezahlen.
Bezahl doch einfach Waschmaschine und Geschirrspüler dadurch, dass du auf den Teil deiner Forderungen gegen ihn verzichtest.
Aufrechnung Kaufpreisforderung gegen Ansprüche, die du gegen ihn hast.
In entsprechender Höhe, versteht sich. Den restlichen Betrag kannst du dann ja noch immer von ihm fordern.
Schreib ihm ne Frist von ein paar Tagen und sag dass er sich die Sachen dann aus der Mülltonne fischen kann wenn er bis dahin nichts geholt hat.
Das habe ich bereits schon seit er ausgezogen ist getan - er ist arbeitslos und lebt zur Zeit bei einem Freund. Er hat weder Auto noch interessiert ihn es, mit den Öffis zu fahren.