Muss der AG 3 Monate vor Ausbildungsende mitteilen ob der Azubi übernommen wird oder nicht?
5 Antworten
Ja,
3 TVAöD 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildungszeit davon in Kenntnis zu setzen, wenn er den Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen will. Mit dieser Mitteilungspflicht wird den Interessen beider Parteien hinreichend Rechnung getragen.
Übernahme bedeutet, dass du nach deiner Berufsausbildung in dem Betrieb als Arbeitnehmer angestellt wirst. Die Übernahme kann erst 6 Monate vor dem Ende deiner Ausbildung vereinbart werden. Wird davor bereits eine Vereinbarung getroffen, ist diese Vereinbarung nicht gültig, siehe § 12 BBiG.
Jein. Eigentlich ja, aber viele halten sich das offen und manche sind gar so hinterf#ig, dass sie erst kurz vor knapp sagen ‚ach doch nicht‘
Deshalb:
Der Azubi sollte sich unbedingt 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden.
Dann kann nichts schiefgehen.
Und es ist ja kein großer Aufwand, man ist dann aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
BBiG §24:
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Ja und zu welchem Gehalt wäre dann das Arbeitsverhältnis begründet :D
Der Azubi sollte sich 3 Monate vor Ende der Ausbildung vorsorglich arbeitslos melden. Der Ausbilder ich nicht verpflichtet, sich vor Ende der Ausbildung festzulegen. Er kann das Prüfungsergebnis abwarten.
Okay habe morgen Prüfung und habe mich noch nicht arbeitslos gemeldet
Nein.
Ohne die Frist nachzulesen ... darf er es nicht vor dieser Zeit. (Zumindest nicht vertraglich)
Ja muss er, tut er es nicht kann man davon ausgehen dass man übernommen wird.
Das ist aber nur bei Tarifverträgen oder ?