Ausbildung Verwaltungsfachangestellte- wird man nach der Ausbildung übernommen?
Hallo, ich lese im Internet in diversen Foren, dass man nach der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten nicht übernommen wird und man danach kaum eine andere Stelle findet, da Verwaltungsfachangestellte über den Bedarf ausgebildet werden. Stimmt das? Wird man nach der Ausbildung eher nicht übernommen und gibt es kaum Stellen dafür nach der Ausbildung? Ich habe nämlich eine Zusage für die Ausbildung in einer Stadtverwaltung mit ca. 2000 Mitarbeitern. Mit mir werden 7 weitere Azubis die Ausbildung anfangen. 8 Azubis schon viel...
1 Antwort
Soweit der TVAöD Anwendung findet, besteht nach § 16a TVAöD sogar ein Übernahmegebot. Das bedeutet, dass du in ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis von 12 Monaten übernommen werden musst, soweit nicht dienstliche, personenbedingte, verhaltensbedingte Gründe dem entgegenstehen. Danach ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.
Also wenn du dich entsprechend anstrengst und benimmst, die Ausbildung bestehst und freie Stellen vorhanden sind (wovon man bei 2000 Stellen ausgehen kann), wirst du auch übernommen.