Mahnung wegen Hundesteuer 6,00€ rechtens?

ich habe am 01.11.2013 ein mahnung wegen der hundesteuer erhalten, habe es schlichtweg vergessen, zahle immer quartalsmäßig. die anfallende hundesteuer für unseren zwergpudel beläuft sich auf 15,50€ pro quartal. ich habe auch umgehend eine mahnung erhalten und dort wurde aufgeführt das ich den o.g. betrag plus "6,00€" für gebühren/auslagen zahlen soll. habe umgehend die 15,50€ überwiesen und vor ca 1 wochen die restlichen 15,50€ für das letzte quartal, gestern habe ich auf einmal einen brief bekommen wo aufgeführt ist das die 15,50€ eingegangen wären und man mir aber für das letzte quartal a, die 6,00€ mahngebühren aus dem ersten schreiben anrechnet und die letzte quartalsfälligkeit, habe ich aber wie gesagt letzte woche schon online überwiesen, plus nochmals 6,00€ mahngebühren. ist die alles rechtens denn ich habe auf der seite jurarat gelesen das die erste mahnung z.b. 2,50 - 5,00€ max kosten darf, dort allerdings steht auch

"Erhebung von Mahngebühren und ihre zulässige Höhe

Um überhaupt Mahngebühren erheben zu können, muss der Schuldner im Zahlungsverzug sein.

Die Erhebung von Mahngebühren ist erst ab der zweiten Zahlungsaufforderung – meist 1. Mahnung – zulässig."

Laut Rechtsprechung wird 2, 50 bis 10,00 EUR für zulässig anerkannt:

  1. Mahnung = 2,50 bis 5,00 EUR

  2. Mahnung = 5,00 bis 7,50 EUR

  3. Mahnung = 7,50 bis 10,00 EUR

ob nun , weil man wegen einer zahlungserinnerung immer von kulanz liest, erst eine zahlungserinnerung kommen muss, weiß ich daher nicht, aber sind die mahngebühren nicht zu hoch und können die mir für das letzte quartal auch 6,00€ abnehmen an mahngebühren obwohl der betrag schon ende nov überwiesen wurde.

wäre wegen einem rat sehr dankbar, werde ab dem nächsten jahr eine einzugsermächtigung erteilen, aber möchte betreff der o.g. sache gerne von euch eine auskunft.

mfg

Hundesteuer, Mahngebühren, zu hoch
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