Ausbildungsende am 12.06.2024, Übernahme am 01.07.2024 möglich?
Hi,
ich beende bald meine Ausbildung und möchte wissen, ob es möglich und auch sinnvoll ist, nach Ausbildungsende zwei Wochen „unbezahlten Urlaub“ zu machen?
Beispiel:
Mein Betrieb möchte mich übernehmen und mich direkt nach dem Tag der bestandenen Prüfung einstellen.
Nun habe ich aber mehrmals gehört, dass ich lieber erstmal zwei Wochen noch Urlaub machen sollte und dann erst zum nächsten Monat anfangen soll.
Ist das überhaupt möglich? Ich finde es persönlich sinnvoll, da ich dann vor dem neuen Arbeitsvertrag noch etwas Urlaub machen könnte. Natürlich würde ich diese zwei Wochen nicht bezahlt werden, aber es klingt dennoch attraktiv.
Weiß da jemand vielleicht besser Bescheid?
4 Antworten
Warum solltest Du unbezahlten Urlaub machen? Du hast doch für dieses Jahr Urlaubsanspruch und den wirst Du nicht komplett bis zur Prüfung aufgebraucht haben.
Wenn man Dich übernehmen will, kann man das unmittelbar nach der Prüfung und man kann Dir dann auch sofort Urlaub genehmigen. Die Übernahme zum 1. Juli bedeutet ja nicht, dass Du dann zwangsläufig arbeiten musst und keinen Urlaub nehmen darfst.
Warum sollte der AG Dir unbezahlten Urlaub geben wenn Du noch Urlaubsanspruch hast?
Versuchen kannst Du es ja mal, fragen kostet nichts. Rechtlich spricht nichts dagegen. Krankenversichert ist man auch, wenn bis zu einem Monat nicht eingezahlt wird. Der Arbeitsvertrag sollte nur nahtlos an die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses anschließen
wenn man den beruf nennt - kann man passende empfehlungen bekommen !
industrie - handel - handwerk - gastronomie überall ist es anders !
Ich glaube der Beruf spielt da keine Rolle. Es geht um die Ausbildung generell und nicht die Branche.
Möglich ist das sicherlich, ob sinnvoll halte ich fraglich.
Du solltest bedenken daß es dann keine "Übernahme nach Ausbildung" mehr ist. Das spielt oft in Tarifverträgen eine große Rolle.
Aber eigentlich ist es ja doch eine Übernahme nach der Ausbildung. Diese zwei Wochen wäre ich zwar arbeitslos, aber dies kann ja auch betriebliche Gründe haben, warum ich erst zum nächsten Monat beginne . Ich übe ja in der Zwischenzeit keine andere Tätigkeit aus.
Es kommt ja sowieso ein neuer Arbeitsvertrag zustande
Ich glaube schon. Ich würde den Arbeitsvertrag beispielsweise am 01.06.24 unterschreiben und der Arbeitsbeginn wird aber auf den 01.07.24 gelegt. Somit habe ich vor Ausbildungsende einen Übernahmevertrag unterschrieben, der aber erst zum 01.07.24 gültig ist.
Warum redest Du nicht mit deinem AG ob für die Zeit ganz regulärer Urlaub möglich ist?
Weil ich gerne lieber erstmal hier in die Runde fragen möchte, ob das, was ich beschrieben habe, überhaupt möglich ist. Wenn ich erst zum nächsten Monat anfange, dann könnte ich mir ja so zwei Wochen extra Urlaub sichern. Wenn ich den regulären nehme, habe ich zwei Wochen weniger.
das ist offenbar das jugendproblem ! keine übung ihm direkten gespäch !
alles nur per whattsapp tippen ! und kein zusammenhalt in de familie !
Natürlich, du hast Recht, ich könnte auch regulären Urlaub nehmen. Aber wenn ich erst zum 01.07.24 anfange, so würde ich mir ja zwei weitere Wochen „Urlaub“ sichern können, wenn auch unbezahlt.