Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Hilfe als Geschädigter wird mein Schaden nicht übernommen und ich sitze auf den Kosten.?

Hallo Leute ich habe mich extra für die Frage angemeldet.

Mitte Juli wurde von einer Dame am Baggersee in Bayern das Handy von mir und meinem Bruder zerstört.

Die Dame hat eine Haftpflichtversicherung bei der VKB.

Wir wohnen nicht in Bayern.

Wir haben aus Not die Handys selbst repariert und die Summe belief sich auf knapp 400 Euro.

Wir hatten wichtige Dokumente und QR Codes für Tickets etc drauf.

Die Rechnungen haben wir der Dame per WhatsApp geschickt. ( Der Handy Service Herr hat kein gewöhnliches DIN A4 Blatt erstellt, sondern eher ein altes Scheck Heft wo meine Adresse, IMEI Nr des Smartphones, Schaden und Höhe des Schadens steht).

Ich habe 4 Monate lang nichts von der Dame oder von der Versicherung gehört.

Nach 4 Monaten hab ich plötzlich ein Brief von Control Expert bekommen, die von VKB aus mein Handy begutachten sollten.

Ich hab natürlich gesagt, dass ich die Handys repariert habe, dass ich Belege habe, Kontoauszüge habe, wo man sieht das ich die 400 Euro auch abgehoben habe, über 300 km entfernt wohne und das man den Schaden nicht mehr sehen kann, da ich es repariert haben lasse und damit auch richtig lag, da man von der Versicherung über mittlerweile 4 Monate nichts zum hören bekam und ich halt nicht 4 Monate ohne Handy rum laufen kann.

Ich sollte einfach Beleg ausfüllen, online bei diesem Gutachter und es kam immer noch keine Antwort. Plötzlich hab ich vor zwei Tagen ein Schreiben bekommen mit 60 Euro Entschädigung für zwei Smartphones und das nach einem halben Jahr Warterei als Geschädigter. 1. weiter schreibe ich unten.

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Zahlung erfolgt ohne anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle?

Hallo Leute. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ich mir dem Oberarm und den Ellenbogen gebrochen habe, zudem gibt es einen Nervenschaden des kleinen und Ringfingers. In einer Not-OP wurde mir eine Metallplatte eingesetzt, die nach 9 Monaten wieder entfernt werden muss.

Mein Anwalt stellte nun natürlich auf meine Bitte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Schuldfrage ist geklärt und ich bin zur Zeit immer noch in Behandlung, mein Unfall war am 01.07.2015..

Mein Anwalt redete von einem Schmerzensgeldvorschuss, da er meinte, dass ich die volle Summe erst gezahlt bekomme, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist.

Nun zur eigentlichen Frage :

Die gegnerische Versicherung hat mir "2034,48€" überwiesen mit dem Verwendungszweck

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle "

Was bedeutet dieser Satz genau? Ist es nur ein Vorschuss? Werden noch weitere Zahlungen folgen ?

Mein anwalt hatte das Schmerzensgeld bei 8000€ angesetzt. Der Termin bei ihm ist leider erst nächste Woche, und da ich neugierig bin, hoffe ich, dass jemand sich hier mit diesem Thema auskennt und mir erklären kann, was dies im Klartext bedeutet. Ich oder mein Anwalt haben nie eine Abfindung unterschrieben.

Schadensersatz, Unfall, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Unfallversicherung
Privater Motorrad Verkauf?

Hallo, ich weiß nicht weiter, bin am ende und hoffe jemand kann mir helfen.

Ich habe vor 4 Tagen meine KTM privat verkauft. 2 Tage danach schreibt mich der Käufer an, dass er damit gefahren ist und dabei die Kette gerissen ist und dadurch das Getriebe kaputt ist. Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.

Im Vertrag steht folgendes:

Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel- haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Käufer meinte zu mir, weil es fahrlässig war muss ich die Reperatur bezahlen, doch ich bin mir sicher, dass die Achse fest war und an der Kette habe ich auch nie einen Defekt bemerkt.

Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat und habe sogar Angst, dass ich mir einen Anwalt besorgen muss. (Ich habe auch mal bei einem Bekannten gefragt ob das überhaupt geht, dass deswegen die Kette reißt und er meinte nein)

Falls jemand Erfahrung hat oder sich damit auskennt bitte schreibt mir, ich freue mich über jede Antwort!

Ich bin im Recht 92%
Ich muss die Reparatur bezahlen 8%
Schadensersatz, Recht, Privatverkauf, Auto und Motorrad
Paket beschädigt/unvollständig angekommen und Verkäufer stellt sich quer?

Moin,

habe vor genau 2,5 Wochen mehrere Sachen in einem relativ bekannten Online Shop bestellt und die Ware 2 Tage später zugestellt bekommen. Die Ware wurde von mir persönlich angenommen und als ich das Paket geöffnet habe, ist mir aufgefallen, dass unter dem Paket ein länglicher Riss ganz an der Seite ist. Es fehlen von 8 Teilen 2 Pullover, die einen Wert von über 600€ haben. Der Gesamtwert von der kompletten Bestellung liegt bei über 3000€ und ist bereits komplett bezahlt. Habe 15 Minuten später, nachdem mir das aufgefallen ist direkt da angerufen und mir wurde gesagt, dass man sich per Mail bei mir melden wird. 1 Tag später habe ich eine Mail bekommen, in der dann stand, dass UPS den leeren Karton bei mir abholen möchte in 1-2 Tagen. Das ist jetzt über 2 Wochen her, UPS hat sich natürlich bis heute nicht bei mir gemeldet und der Onlineshop stellt sich dumm und schreibt immer genau das selbe, dass Ups das Paket in 1-2 Tagen abholen wird. Der Satz wurde mir jetzt bestimmt schon über 20 mal geschrieben/gesagt. Habe am 13 Tag nach Bestellung die Bestellung widerrufen und geschrieben, dass wenn ich die Rückerstattung binnen 10 Tage nicht zurück bekomme, ich das Paket an den Absender (Online Shop) zurück schicken werde, was ich bis jetzt aber noch nicht gemacht habe. Wie gehe ich jetzt vor? Der Verkäufer stellt sich quer und von UPS habe ich bis heute nichts gehört. Habe bereits heute mit dem Anwalt gedroht, bis jetzt kam aber noch keine Antwort.

Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

Versand, Schadensersatz, Post, Paket, DHL, Hermes
1000 Mbit/s, aber nur bei Vodafone!?

Hallo liebe Community!✌️

Ich hab mich bereits ein wenig erkundigt und gesehen, dass bei mir zu Hause bei meinem jetzigen und auch anderen Anbieter(n) höchstens 250 Mbit/s verfügbar sind.

Da gibt es jedoch einen Ausläufer: Vodafone

Die bieten mir angeblich 1000 Mbit/s was mich sehr stutzig macht. Mein jetziger Anbieter läuft über das Netz der Telekom (VDSL) und zumindest demnach was ich gelesen habe, nutzt Vodafone dieses ebenfalls, wenn auch nicht ausschließlich.

Kann mir jemand weiterhelfen, denn ich will schlussendlich nicht zu Vodafone gewechselt haben, während mein Internet ca. im selbem Umfang bleibt (nutze die 250 Mbit/s) und am Ende noch der Ping darunter leidet, der ist bei mir mittlerweile sehr gut und der soll auch erhalten bleiben.

Wäre um einen Rat echt dankbar🙏

Und wenn es wirklich dazu kommen würde, dass die Geschwindigkeit nicht eingehalten wird, kann man dann nicht ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen bzw. Schadensersatz/Vertragsminderung fordern?

Viele schreiben ja auch "bis zu ..." , um sich aus der Pflicht bewusst zu entbinden??

Wenn ich jetzt bspw. 1000 Mbit/s gebucht hätte und nur 250 Mbit/s ankommen, dann hätte ich ja auch gleich 250 Mbit/s nehmen können, was natürlich günstiger gewesen wäre.

Wäre interessant zu wissen, ob das von euch schonmal jemand gemacht hat. Würde mich freuen wenn man diesbezüglich vielleicht ein paar Tipps dalassen könnte! :)

Ein Wechsel ist aufjedenfall unausweichlich und Vodafone bietet halt ganze 1000 Mbit/s, die schon 'schmackhaft' wären.

Missliche Lage...

o2 beispielsweise nutzt ja das Telekom-Netz - wäre eigentlich auch interessant, auch wenn es dann bei 250 Mbit/s bleibt. Wie seid ihr bis jetzt damit gefahren, taugen die was?

Ich danke für eure Zeit und Antworten!

Lg Arth :-)

Schadensersatz, DSL, Vodafone, Vodafone DSL, Ping, Downloadgeschwindigkeit
Beim Eiskratzen unwissentlich Lack und Scheibe beschädigt - Fall für die Privathaftpflicht?

Hallo liebe Versicherungs-Experten,

mit ist leider unwissentlich ein Fauxpas passiert. Bei den starken Schneefällen in NRW in den letzten Tagen, habe ich einem Nachbarn geholfen sein Auto freizukratzen, sodass er pünktlich zur Arbeit kam. Dabei habe ich einen handelsüblichen Eiskratzer verwendet. Als das Auto komplett vom Schnee und Eis befreit war ist aufgefallen, dass die Frontscheibe und Motorhaube extrem zerkratzt ist. Ich kann mir nicht erklären wie das passieren konnte, aber Fakt ist, dass es einen Tag zuvor noch nicht da war. Laut Werkstatt muss die Motorhaube komplett lackiert und die Scheibe komplett getauscht werden. Die Kratzer sind so tief, dass man sie nicht rauspolieren kann. Also reden wir über einen immensen Schaden der in dem kurzen Freundschaftsdienst entstanden ist.

Ich bin selbstverständlich privat Haftpflichtversichert, aber ich kenne mich in dem Gebiet nicht aus. Ich habe aber mal gehört, dass Freundschaftsdienste (wie z.B. Hilfe beim Umzug o.ä.) einen Sonderfall darstellen und nicht automatisch versichert sind. Des Weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Versicherung einem abkauft, dass man da nicht eher mit einem Backstein gekratzt hat....

ich würde mich über Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge sehr freuen.

Danke vorab.

Schadensersatz, Versicherung, Recht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Auto und Motorrad
Immobilienverkauf von Privat: 2 Monate nach Kaufzusage möchte Käufer Preis drücken und droht mit Regresspflicht wegen Elektrik aus dem Baujahr?

Liebes Forum,

wir verkaufen unser Haus von Privat, denn auch wir haben lange nach einer Immobilie gesucht. Fast überall war ein Makler involviert und dies wollten wir unseren Käufern nicht antun, da ohnehin alles bereits so teuer ist. Also wagte ich mich an das Projekt Hausverkauf: Ich hatte mich gut vorbereitet, um auf alle Fragen eine Antwort geben zu können. Auch hatte ich alle Unterlagen zum Haus griffbereit. Ich schaltete eine Anzeige, die Resonanz war sehr hoch. Schnell hatten wir einen Käufer gefunden, der bereit war, uns den Preis, der angemessen ist, zu zahlen. Um seine Kaufabsicht zu untermauern, gab er uns eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung. Obwohl diese mir kein wirklich gutes Gefühl vermittelte, glaubte ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben würde. Die Käufer waren ein paar Mal bei uns, auch mit einem Architekten. Dieser machte ihnen einen saftigen Kostenvoranschlag für Verschönerungsrenovierungen und eine in 5 bis 10 Jahren anstehende Dachsanierung. Dabei fiel auf, dass die Elektrik aus dem Baujahr ist (Ende 60ger). Wir hatten nie Probleme mit der Auslastung, wir lebten 10 Jahre gut mit dieser Elektrik. Im Bad gibt es einen FI Schalter, ebenso am Aquarium. Nun wurde uns vorgeworfen, dass die Elektrik aus dem Baujahr ein Mangel sei, den ich hätte erwähnen müssen. Unser Haus sei nicht brandversichert und die Bank hätte den Kauf so nicht finanziert. Ich war geschockt ob dieser Vorwürfe. Und dann wollte der Käufer, dass ich ihm mit dem Preis entgegenkomme. Angesichts des hiesigen Angebotes sehe ich dazu jedoch keine Notwendigkeit. Auch ist sich der Käufer anscheinend auch nicht darüber im Klaren, welches Kreditinstitut er wählen soll. Ich habe ihn nun um eine verbindliche Finanzierungsbestätigung geben. Bei mir liegt momentan privat so viel im Argen und wir haben selbst eine Baustelle. Ich bin ratlos. Ich befürchte nun, dass der Käufer irgendwie versuchen wird, uns nach dem beglaubigten Verkauf irgendwie zu schaden. Es gibt noch andere Interessenten für das Haus, aber ich habe den Käufern meine mündliche Zusage gegeben. Auch hat dieser bereits einen Notar mit dem Vertragsentwurf beauftragt. Ich verstehe auch das Procedere nicht ganz: zuerst sichert man doch die Finanzierung und dann beauftragt man den Notar. So hatte ich es mir zumindest vorgestellt und so ist es auch bei uns damals gelaufen. Mich interessiert, was Ihr tun würdet, vielen Dank für Euer Feedback

Schadensersatz, Sex, Immobilienkauf