Schule: Lehrer verstößt gegen den Datenschutz. Wie reagieren?

9 Antworten

Dir steht garkein Schandesersatz zu, weil dir kein Nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Das ergibt sich auch schon aus dem Wort "SCHANDENS - ERSATZ"

Wenn du deinen Lehrer unbedingt in die Pfanne hauen willst weil er seine Arbeit macht, dann zeig ihn halt wegen Verstosses gegen die DsGVo an. Dann kostet es ihn ein paar hundert euro, du bekommst aber nichts davon.

Ausser ein "besonders gutes" Verhältnis zu deinem Lehrer


PlanckEinstein  10.04.2021, 19:50

Die DSGVO ist Zivilrecht, dagegen zu verstoßen ist also keine Straftat, man kann also niemanden deswegen anzeigen. Möglich ist eine Zivilklage (möglicherweise auf Unterlassung oder Schadenersatz) oder eine Beschwerde bei dem Landesdatenschutzebauftragten (Aufsichtsbehörde), der Bußgelder verhängen kann.

Zahlen muss das so oder so die Schule/das Bundesland.

2
youngindy 
Beitragsersteller
 10.04.2021, 13:44

Das würde mir im schlechtesten Fall schon reichen

0

Vorweg: Schadenersatz wird da nicht rauskommen. Selbst wenn ein Schaden entstanden ist, ist der zu geringfügig.

Ok ist das aber trotzdem nicht.

Nachdem du dem Lehrer deutlich klargemacht hast, dass das gegen die DSGVO verstößt (genauer: Art. 5 und 6), solltest du das dem schulischen Datenschutzbeauftragten und/oder der Schulleitung melden, die ist nämlich (rechtlich) verantwortlich. Die sollten dem Lehrer dann entsprechend anweisen. Wenn du das Gefühl hast, dass das nicht funktioniert, könntest du das dem Landesdatenschutzbeauftragten melden (evtl. vorher androhen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Das machen nicht nur Lehrer, sondern auch Firmen, die Rundmails an ihre Mitarbeiter schicken. Die hätten viel zu tun, wenn sie jeden einzelnen anmailen sollten.

Alle Eltern könnten sich zusammenschliessen und sich dann gemeinsam beschweren und zudem, seid ihr alle Eltern und was soll da mit euren Mail-Adressen passieren?

Wenn du kein Geld für deine Autoreparatur bräuchtest, würdest du dann den Lehrer auch verklagen, denn ohne eine Klage gibt es kein Geld, sollte die Klage erfolgreiche sein.

du könntet bei schulamt dich beschweren.

aber es könnte sein dass sie dich auslachen


PlanckEinstein  10.04.2021, 20:02

Besser ist der Landesdatenschutzbeauftragte. Der ist als Aufsischtsbehörde zuständig und auch weisungsbefugt.

0