Ohne Vollmacht Einblick auf Konto durch Dritte(Online Banking)?

6 Antworten

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Hi! Zur Erklärung: Zur Teilnahme am Onlinebanking muss auf PERSONENEBENE ein Onlinezugang angelegt werden. Technisch muss dann auf jede Personennummer/Kontonummer (das kann bei den verschiedenen Institutsgruppen abweichen) ein Onlinebanking-Vertrag gelegt werden - dieser steuert dann, was mit dem Zugang geht.

In eine solche Onlinebanking-Kennung können dann neben den EIGENEN Konten (hier die Deines Vaters) auch solche Konten eingebunden sein, für die es eine Kunden- oder Kontovollmacht im Bankensystem gibt (hier Deine Konten). Anderenfalls sind die in der Anlagemaske gar nicht zu sehen.

Daraus ist zu schliessen, dass im System Deiner Bank noch eine Vollmacht bestehen muss. Es gab nie eine Vollmacht ist insoweit falsch, als dass bei Minderjährigen automatisch die Erziehungsberechtigten Bevollmächtigte sind - wenn Du nie eine erteilt hast, könnte das daraus resultieren, dass die "automatische Vollmacht der Erziehungsberechtigten" mit Deinem 18ten Geburtstag nicht gelöscht wurde - dies erfolgt üblicherweise im Rahmen eines Gespräches mit dem Volljährigen und der Erneuerung der Kontounterlagen, bei dem solche Dinge abgesprochen werden. Da ist jetzt schon mal die Frage, ob ein solches Gespräch stattgefunden hat oder vielleicht von Dir/Euch abgelehnt wurde.

Das zweite Thema ist dann, wie die Einrichtung des Onlinebankings erteilt wurde - vermutlich "pauschal für alle möglichen Konten" - und somit sind Deine Konten mit reingerutscht.

Es gilt also zwei Dinge zu tun: erstens musst Du das Vollmachtsthema überprüfen und klären, ggf. doch noch vorhandene Vollmachten löschen lassen. Zweitens: Dein Vater sollte Deine Konten aus seinem Netkey löschen lassen, sonst kriegt er möglicherweise Fehlermeldungen, wenn die Vollmacht weg ist.

Anders lässt sich das nicht erklären, weil es ohne Vollmacht technisch gar nicht möglich wäre - zumindest nach meinem Wissen nicht.

Zur Frage Schadensersatz: dazu musst Du erstmal einen Schaden nachweisen, den man ersetzen könnte. Ich sehe erstmal keinen, das ist ein Fehler, der vielleicht sogar auf Euerer Seite liegt, das weiß ich aber nicht. Gehe zur Bank und kläre das da. Gruss

Wozu Vollmacht? Im Eröffnungsantrag fürs Konto werden doch die Berechtigten festgelegt. So jedenfalls bei meinen Konten.

Tipp:

Dreizeiler an Deinen Kontoführer und Deine damaligen Anordnungen werden umgestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es hat sich herausgestellt, dass vor Jahren bei der Kontoeröffnung beide Elternteile angegeben wurden. Technisch gesehen kann meine Bank keine Trennung zwischen "Vollmacht" wenn mir z.B. was passiert und einer Einsicht in das Online Banking vornehmen, d.h. Vollmacht=alles tun und sehen dürfen. Ich habe sämtliche Vollmachten löschen lassen. Danke an alle.

Da gibt es nur eine sinnvolle Vorgensweise, damit die Bank ihr gesamtes System an geltenes Recht anpasst: Ein Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten. Ausführlich den Sachverhalt schildern mit Screenshots und dann den mal arbeiten lassen. Ist viel effektiver, da sonst nur dein Einzelfall im System behoben wird und nicht der Fehler im System gesucht wird.

Bist du 100% sicher, dass dein Vater keine Vollmacht hat oder du bei der Bank den Zugriff genehmigt hast? Wurde dein Konto eröffnet bevor du 18 warst?

Das kann nur die Bank regeln, wer Zugriff auf welches Konto hat. Du musst bei der Bank fragen, nicht hier. Hier kann Dir das niemand sagen, warum das so ist. FRAG BEI DER BANK!!!!


bellobear 
Beitragsersteller
 09.01.2021, 05:42

Meine Frage ging auch nicht in die Richtung, warum dies so ist, sondern ob ich durch diesen Fehler einen möglichen Schadensersatz einklagen kann. Das ist nämlich nicht einfach mal ein Fehler, der passieren kann.

lelusi  09.01.2021, 07:02
@bellobear

Ich würde auf jeden Fall mal Beweise sichern. Dein Vater soll mal Screenshots machen und Dir zeigen. Hast Du das schonmal gesehen oder nur erzählt bekommen bisher?

Ob ein Schaden entstanden ist, musst Du bzw. ein Anwalt klären. Rechtlich kann Dir hier niemand ne Aussage machen.