Zahnarzt Termin verpennt - kommen auf mich Schadensersatzzahlungen zu?
Ich hatte letzten Freitag einen Zaharzt Termin und habe den vollkommen vergessen. Beim Zahnarzt habe ich mich noch nicht gemeldet. Ich hatte noch nie nen Arzt Termin verpasst. Irgenwo hatte ich gelesen dass der Patient die Arzt Kosten die sonst die Krankenkasse zahlen würde selbst begleichen muss da ja zu dem Termin der Arzt keinen anderen Patienten hat. Stimmt das?
Wenn ja, kann ich das umgehen wenn ich Krank geschrieben war (wegen was anderem)? Bin für diesen Monat krank geschrieben wegen einer psychologischen Problematik. Kann ich sagen dass ich nen Panikanfall hatte und deshalb nicht in der Lage war den Termin wahrzunehmen oder abzusagen?
6 Antworten
Das erste was man in so einem Fall macht ist ein sofortiger Anruf und eine Entschuldigung, das kommt auch immer gut an
Eine Krankmeldung wird dir da nicht weiterhelfen. Du hättest auch wenn du krank bist zum Zahnarzt gehen können oder zumindest den Termin absagen.
Ja, man kann dir den verpassten Termin also in Rechnung stellen. Aber du wärst überascht wie weit man mit einer zeitnahen und aufrichtigen Entschuldigung kommt!
Grundsätzlich gibt es viele Zahnärzte bei denen vermerkt wird, dass ein verpasster Termin bezahlt werden muss, trotzdem kann man auch auf Kulanz hoffen. An Deiner Stelle würde ich heute anrufen und das Ganze erklären, dann wirst Du schon sehen wie man reagiert...
Und was kam bei dir raus ?
Wenn du krank geschrieben wirst, bist du dennoch verpflichtet, den Arzttermin abzusagen. Das wird also kaum als Entschuldigung gelten.
Folgendes finde ich zu dem Thema:
"Laut den "Autonomen Honorarrichtlinien" der Zahnärztekammer ist für eine vom Patienten schuldhaft versäumte Sitzung ein Betrag von 155 Euro pro Stunde vorgesehen."
aber auch
"Ärzte könnten Patienten ein unentschuldigtes Terminversäumnis nur dann in Rechnung stellen, wenn es ihnen nicht mehr möglich war, das "Terminloch" zu füllen und ihnen tatsächlich eine Erwerbsmöglichkeit entging."
Im Zweifelsfall also ein Fall für den Anwalt bzw. fürs Gericht.