Türe kaputt gegangen wer zahlt?
moin moin,
Ich war gestern auf einer Geburtstagsfeier, eine kleines Haus, das extra dafür gemietet wurde. Jetzt haben irgendwelche Volldppen 2 Türe kaputt gemacht ( Klinke in der Tür ist abgebrochen, wenn man die Klinke betätigt, tut sich da nichts)
Der Gastgeber verlangt jetzt von jedem, der dort anwesend war einen gewissen Betrag zu bezahlen für die Türen.
Kann man da nicht möglicherweise die Haftpflichtversicherung nutzen?
Grüße
nobody24
12 Antworten
Nein Deine Haftpflicht zahlt in diesem Fall nichts.
Der Verursacher muss das bezahlen bzw. dessen Versicherung.
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter haftbar.
Verlangt werden kann von den Gästen gar nichts, aber wenn alle etwas geben bleibt es nicht alleine auf dem Gastgeber sitzen.
Du bist doch bestimmt ein Freund des Gastgebers also wirst Du ihm doch bestimmt helfen wollen.
Hi, der Vertragspartner muss dafür gerade stehen, also, der der den Mietvertrag unterschrieben hat.
Wenn er weiß, wer den Schaden verursacht hat, kann er die Kosten auf ihn, bzw. dessen Haftpflichtversicherung abwälzen.-
Derjenige, der die Tür kaputt gemacht hat, könnte es seiner Haftpflichtversicherung melden. Wenn man noch weiß, wer das war. ... Wenn sich kein Verursacher findet, halte ich die Lösung, die der Vermieter vorschlägt, auch für akzeptabel.
Die Reparaturkosten muss derjenige tragen, der die Sache gemietet hat.
Ob und inwiefern dafür eine Haftpflichtversicherung dafür aufkommt, hängt von dem Vertrag ab und was in den Klauseln steht.
Wenn nicht feststellbar ist, wer den Schaden verursacht hat, bleibt der Gastgeber auf den Kosten sitzen. Er haftet gegenüber dem Vermieter der Location.
Eine Kollektivstrafe gibt es in Deutschland nicht.