moin,
meine mutter hat, wie wohl schone einige, die 1N telecom mit der Telekom verwechselt.. Sie hatte ein Schreiben bekommen und dachte es wär die telekom mit nem neuen Angebot. Sie unterschrieb den vertrag und die freischaltung sollte demnächst erfolgen. dann meldete sich die telekom warum sie denn den Anbieter wechseln möchte und sagte sie wolle garnich wechseln( weil sie ja dachte 1N wäre die Telekom)- dann kam ein Schreiben der 1N dass Sie ja den Wechselauftrag über die Telekom blockiert hätte und es eine Kündigung folgt wenn kein Auftragswechsel stattfindet. Die Kündigung kam dann mit der Notiz einer Zahlungsaufforderung bezüglich Schadenersatzes von einer gesamtsumme von 12 monatsraten.
dies stand auch im Vertrag dass bei einem vorzeitgen Vertragabbruch der 1n durch einen wichtigen Grund des Vertragspartners eine Entschädigung in Höhe, der Hälfte zu zahlenden Raten, zu Zahlen sei und man nachweisen müsse das wesentlich weniger Schaden entstanden sei um weniger bzw. garnichts zu Zahlen.
Nun zur eigentlichen Frage : wie bindend ist so eine Schadenersatzleistung und
Wie am besten nachweisen das kein Schaden entstanden ist?
Hätte jetzt gedacht einfach hinschreiben, dass es eine Art Versehen, also Verwechslung war und noch keine Leistung entstanden, bzw. genutzt wurde und nicht mal eine leitung gemietet wurde oder freigeschaltet wurde.