Schadensersatz bei 1n telecom?

3 Antworten

  1. "Wenn Sie den Vertragsschluss über den neuen Tarif nicht mehr rückgängig machen können, ist es eine weitere Möglichkeit, den neuen Vertrag für die angegebene Mindestlaufzeit (meistens 2 Jahre) zu nutzen. Sie können schon jetzt eine Kündigung zum Ende der Laufzeit an das neue Unternehmen schicken und danach zum Beispiel zurück zu ihrem alten Anbieter oder zu einem anderen Anbieter wechseln."

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/briefe-der-1n-telecom-gmbh-verwirrung-und-aerger-69759


pferdefuchs 
Beitragsersteller
 11.04.2022, 21:17

der vertrag wurde ja schon gekündigt ..so kann man ihn ja nicht mehr nutzen ;)

Das ist eine Sache für einen Anwalt.

Ich würde als Laie behaupten, das ist rechtswidrig, aber ich bin da eher unsicher.

WO ich sicher bin: Das ist ein Fall für einen Anwalt, alleine kommt ihr da eher nicht raus.

Hallo..hier das gleiche Problem mit N1...habe bereits 2 Einschreiben...1 mit Rückantwort geschickt... .nicht zustellbar..Lagerfrist abgelaufen...Rechnung von N1 erhalten ....sowas unseriöses gibt's kein 2. Mal