Fehler in Todesanzeige - muss der Verlag dafür gerade stehen
Hallo, traurig genug wenn ein Angehöriger stirbt. Bei der Schaltung der Todesanzeige, wurde der Familiename des Verstorbenen falsch geschrieben, die Hinterbliebenen mit dem gleichen Familiennamen wurden jedoch richtig geschrieben. Im Weiteren erschien die Anzeige einen Tag zu spät. Kann der Verlag hierfür belangt werden? Wenn ja wie?
Mfg djfritz
3 Antworten
wenn der Fehler auf Seiten des Verlages liegt (.z.B. bei der Schreibung des Namens) dann muß die Anzeige nochmals korrekt auf deren Kosten gedruckt werden. Es kann aber auch sein, das der Bestatter (oder wer die Anzeige in Auftrag gegeben hat) den Namen falsch geschrieben haben, dann ist derjenige dafür verantwortlich.
Für die Verspätung der Anzeige würde ich über einen Preisnachlass verhandeln......
Der Verlag muss die Todesanzeige kurzfristig nochmal richtig reinsetzen. Ist er auch zu verpflichtet. Oder die erstatten einen Teil oder den gesamten Preis, denn irgendwie haben die es ja gründlichst verbockt. Kann passieren - aber wenn die fair sind, bieten die Euch auch irgendwie eine Wiedergutmachung an
Ja. Verlange das die Anzeige noch einmal korrekt erscheint auf Kosten des Verlages.