Postbote verursacht indirekt Schaden. Wer haftet?
Hallo,
Heute hat ein Paketbote eine Leiter zugestellt, indem er diese an mein elektrisches Garagentor lehnte. Als ich unwissentlich meine Garage von innen öffnete, fiel die Leiter auf die Haube meines Autos und verursachte einen Schaden in Form von Kratzern. Meine Frage wäre nun, wer hierfür nun haftet.
Hattest du als Ablegestelle auch "Garage" angegeben?
Nein
Zugestellt oder umgestellt?
zugestellt
6 Antworten
Ich könnte jetzt so argumentieren wie es viele machen und sagen, dass du haftest, da du hättest gucken müssen.
Aber im Normalfall weiß man ja was vor seiner eigenen Garage ist und was nicht und von der Garage aus sieht man dies ja nicht.
Es ist in meinen Augen fahrlässig ohne jegliche Information etwas vor das Garagentor zu stellen!
Daher ist für mich der Postbote schuld, ich würde aber dennoch erst einmal die eigene Versicherung ansprechen und von einem Lackierer mal einen Preis einholen. So schlimm sieht zumindest auf dem Bild dieser Schaden nicht aus. Vielleicht poliert man ihn auch mal eben raus und gut ist.
Gegenfrage: Wenn ich es richtig verstehe, war die Leiter eine Sendung, die der Zusteller an dich ausgeliefert hat. Warst du zu der Zeit vor Ort? und Wenn nicht, Besteht für den Platz, wo er die Leiter hingestellt hat, eine Abstellgenehmigung? Wenn nicht, haftet er für alle Schäden oder Verluste, die durch das in dem Falle unberechtigte Abstellen des Pakets entstehen.
Das ist das, wovor ich immer Angst hatte. Ich hatte vor vielen Jahren eine "Dörfertour" für Hermes, und wie das aufm Dorf so ist, man wird gebeten, das einfach hinten auf die Terasse zu legen etc., aber "ach, der ganze offizielle Papierkram, das muss doch nicht sein". Ich persönlich hab das meist abgelehnt, ich weiss aber dass viele Kollegen sich dem indirekten Druck gebeugt und das so durchgeführt haben, inklusive fake-unterschrift auf dem scanner. und wenn was ist, bist du als Zusteller am Arsch.
Ich verstehe das vollkommen. Es gibt immer mehrere Sichtweisen und ich bin mir sicher, dass dies als Zusteller ein Risiko ist, welches einen dauerhaft begleitet. Ich rechne dem Postboten hierbei kein mutwilliges Handeln an, aber eine Nachlässigkeit bzgl. der Zustellung.
Du, auf Grund deiner Sorgfaltspflicht. Das dürfte aber dennoch ein Fall für die Versicherung sein.
Mal abgesehen dass es nicht wirklich clever ist, irgend was gegen ein Garagentor zu lehnen ... aber ich denke mal das ist Dein "Risiko".
Wenn Du das Tor von innen öffnest ohne zu wissen was draußen ist, dann könnte man sogar fahrlässigkeit unterstellen.
Es könnte ja auch ein Kind davor stehen und das Tor an den Kopf bekommen..........
Also der Postbote haftet sicher nicht
Vielen Dank für Ihre Antwort. Für dieses Paket wurde von mir keine Abstellgenehmigung erteilt und ich war nicht vor Ort.