Hallo ich habe einen Brief bekommen und der Tatvorwurf ist so:
Sie parkten unzulässig in der zweiten Reihe und behinderten ( Fließenden Verkehr ) dadurch Andere. >>>>>> Diesen Teil könnte ich akzeptieren, denn ich habe auf einer Seitenstraße für 2 Minuten angehalten, weil ich kurz zum Geldautomaten bei der Bank gehen musste.
Jetzt kommt das, womit ich nicht einverstanden bin, weil es nicht stimmt!
Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen.
Ich habe noch nie in meinem Leben einen Schulbus geführt! Ich habe keine Ahnung was für einen Schwachsinn sich diese Politesse dabei gedacht hat. Ich habe lediglich mit Warnblinkern kurz für 2 Minuten in einer Seitenstraße, in der nicht viel Verkehr ist, geparkt um zum Geldautomaten zu gehen. Das wars. Es wurde kein Verkehr aufgehalten und es ist nicht mal eine Haltestelle in der Nähe, wo ich geparkt habe!!!
Meine Frage nun: Wenn ich Einspruch einlege, wird die ganze Sache dann wegen falscher Formulierung und falschen Vorwürfen fallen gelassen und ich muss keine Strafe zahlen?
Danke