Aribags lösen bei schweren Unfall nicht aus - Hersteller auf Schadensersatz verklagbar?
Kann man einen Autohersteller bei einem Unfall mit schwer verletztem Fahrer auf Schmerzensgeld verklagen, wenn die Airbags auslösen hätten müssen, aber kein Einziger ausgelöst hat?
In dem Fall war das Auto mit ca. 80km/h unterwegs und angeschnallt. Trotz, dass es gegen einen Baum fuhr und sich danach überschlug öffnete sich kein einziger Airbag. Der Fahrer erlitt schwere Verletzungen. Für mehr Infos einfach auf den Link klicken.
6 Antworten
wo steht in dem Artikel dass sich die Airbags nicht geöffnet haben? kann nur ein Insider wissen.
Verklagen kann man immer und jeden; was daraus wird, steht auf nem anderen Blatt; wir kennen die Umstände nicht
https://www.kfztech.de/kfztechnik/sicherheit/airbag/airbag.htm
je nach Aufprall muss nicht zwangsläufig eine Auslösung kommen
Blind ins blaue zu klagen bringt nichts - der Wagen muss vorerst aufwendig technisch untersucht werden.
Handelt es sich um einen Neuwagen?
Vorbesitzer?
Alte Unfallschäden? Sonstiger Zustand des Fahrzeuges.
Überhaupt eine Chance hat man wahrscheinlich nur bei Neuwagen, aber auch hier garantiert der Hersteller per se für nichts.
Dass kein Airbag geöffnet hat, geht aus dem Link nicht hervor. Wenne s doch so sein sollte, gäbe es drei Möglichkeiten:
- Herstellungsbedingter Fehler am Airbagsystem
- Wartungsbedingter Fehler
- Fahrerin war nicht angeschnallt, in dem Fall werden Airbags mitunter nicht ausgelöst, da sie dann das Verletzungsrisiko sogar noch erhöhen.
Dann müsste zunächst mal ein Gutachter feststellen, warum die Airbags nicht ausgelöst haben.
Ihr könnt durchaus auch Klage erheben, ohne, dass ihr vorher einen Gutachter beauftragt - ich gehe auch davon aus, dass die Polizei Ermittlungen angestellt hat, dann könnt ihr auch da nachfragen. Bei einer Klage tragt ihr aber das Risiko der Beweislast eines vom Hersteller verursachten Fehlers und bei Unterliegen die Kosten. Es kann nämlich wie oben erwähnt auch daran liegen, dass der Airbag nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, was wiederum die Verantwortung des Kfz-Eigentümers oder Halters ist (oder der Werkstatt, wenn was schief ging). So oder so: für ernsthaften Rechtsrat bezogen auf euren Fall werdet ihr euch bei einem Anwalt beraten lassen müssen.
Hallo,
also erstens sind alle Assitenzsysteme in heutigen Pkw kein Garant für 100 Prozentige Sicherheit, dessen sollte man sich einmal bewußt machen.
Daher kann man ohne den genauen Unfallablauf zu kennen, kaum Aussagen zum Funktionieren oder nicht Funktionieren der Airbags treffen.
Dazu sollte man einen Gutachter beauftragen.
Das sich kein Airbag geöffnet hat, weiß ich aus erster Quelle. Habe das Auto gesehen und wir denken nun darüber nach, ob sich der Rechtsweg lohnt. Sie war ebenfalls angeschnallt.