Privater Motorrad Verkauf?
Hallo, ich weiß nicht weiter, bin am ende und hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe vor 4 Tagen meine KTM privat verkauft. 2 Tage danach schreibt mich der Käufer an, dass er damit gefahren ist und dabei die Kette gerissen ist und dadurch das Getriebe kaputt ist. Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.
Im Vertrag steht folgendes:
Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel- haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Käufer meinte zu mir, weil es fahrlässig war muss ich die Reperatur bezahlen, doch ich bin mir sicher, dass die Achse fest war und an der Kette habe ich auch nie einen Defekt bemerkt.
Jetzt weiß ich nicht wer Recht hat und habe sogar Angst, dass ich mir einen Anwalt besorgen muss. (Ich habe auch mal bei einem Bekannten gefragt ob das überhaupt geht, dass deswegen die Kette reißt und er meinte nein)
Falls jemand Erfahrung hat oder sich damit auskennt bitte schreibt mir, ich freue mich über jede Antwort!
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7 Antworten
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ausschluss der Sachmängelhaftung
Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Private Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen.
Der Sachmängelausschluss bezieht sich allerdings auf Mängel, die nach dem Verkauf auftreten und vorher nicht erkennbar waren.
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Das heißt: Zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer muss das Motorrad die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
Für bereits vorhandene Mängel haftet hier auch der private Verkäufer.
Sich vor dem Verkauf nicht hinreichend über den die Beschaffenheit der Sache zu informieren, ist fahrlässig.
Letztendlich haftet der Verkäufer auch für Fahrlässigkeit.
Nun hat er es in die Werkstatt gebracht und meinte ich soll den Schade bezahlen, denn die Hinterachse wäre nicht festgezogen gewesen und deswegen wäre die Kette gerissen.
Wenn dem so ist, was das gut für dich als Verkäufer!
Der Käufer muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährleisten.
Hierauf hat der Verkäufer auch ein Recht!
So soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.
Gut zu wissen:
Wird dem Käufer das Recht zur Nacherfüllung nicht gewährt, verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche.
In diesem Fall muss der Verkäufer weder nachbessern (Reparatur) noch den Kaufpreis erstatten.
Die Fakten:
Hat der Käufer dir einen Werkstattbericht vorgelegt, der die Behauptung des Käufers stützt?
Hast du oder jemand dir bekanntes an dem Moped geschraubt, sodass vergessen werden konnte, alle Schrauben wieder anzuziehen?
Möglich, dass der neue Eigentümer auch selbst eine neue Kette nicht fachgerecht verbaut hat und den Schaden selbst herbei geführt hat.
Fazit:
Präsentiert der Käufer dir eine Rechnung, brauchst du diese nicht bezahlen!
Viel Erfolg!
Das ist eine übliche Betrugsmasche, nach dem Kauf werden noch irgendwelche Mängel gefunden und dann Gelder erpresst.
Das läuft unter dem Motto: "Versuchen kann man es ja".
Würde jetzt mal behaupten das du im Recht bist. Er müsste dir ja eigentlich nachweisen, dass du ihm das Motorrad mit diesen Mängeln verkauft hast. Dann müsste wahrscheinlich auch noch Iwer feststellen, ob das überhaupt der Grund ist, weshalb die Kette gerissen ist.
Du hast die Sachmaengelhaftung wirksam ausgeschlossen. Der Kaeufer muesste dir nun nachweisen, dass ueberhaupt ein Sachmangel vorhanden ist, dass dieser bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe des Motorrads an ihn vorhanden war UND dass du davon gewusst hast. Das wird er nicht koennen.
Im Hinblick auf die dir vorgeworfenen Fahrlaessigkeit ist zudem anzumerken, dass hier hoechstens dein Kaeufer fahrlaessig gehandelt hat, indem er das Motorrad vor Fahrtantritt nicht auf moegliche Sicherheitsmaengel ueberprueft hat.
Müsste er nicht beweisen, dass die Hinterachse nicht fest gezogen war? Könnte er doch selbst gelöst haben und ist man nicht selbst dafür verantwortlich zu schauen ob mein Bike auch sicher und fahrtüchtig ist? Ich würde das nicht zahlen denk ich.