Keller hat mein ganzes Hab und Gut verschimmelt - Kann ich Schadensersatz verlangen?
Ich war für 6 Monate im Ausland und habe deswegen mein Zimmer untervermietet und die Sachen aus meinen Schränken (Klamotten, Bücher, Ordner, Taschen, Schuhe) in Kisten geräumt und diese in ein Regal in den Keller gestellt (die Kartons standen also nicht auf dem Boden oder an der Wand. Ich bin jetzt wieder da und ich musste fast alles wegschmeißen. Nicht nur die Kartons und Inhalt waren verschimmelt, auch die Möbel wurden angegriffen.
Laut Hausverwaltung habe ich keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil der Keller nicht zum Mietraum dazu gehört und in einem Altbau muss man damit rechnen, dass es bei starken Regen im Keller nass wird.
Ich wohne jedoch schon 3 Jahre in der Wohnung und der Keller war bis jetzt immer etwas muffig, aber nie schimmlig.
Was kann ich tun um mein Geld wieder zu bekommen?
10 Antworten
hy,
gerade bei altbauten sind die keller leicht feucht, und somit nicht zum einlagern von kleidung, büchern, ordnern etc geeignet, da ein solcher keller nicht als wohnraum konzipiert ist.
das es dort muffig riecht ist ein eindeutiger hinweis für feuchtigkeit, die in einem solchen keller wohl leider immer gegeben ist. das du bisher keinen schimmel feststellen konntest liegt vielleicht an den dingen die du bisher dort immer gelagert hattest, und diese waren nicht so anfällig dafür. zudem hatten wir bisher wirklich oft feuchtes wetter, was sich im gemäuer niederschlägt.
ich gehe daher leider davon aus, dass du deine vorstellung von schadenersatzansprüchen nur schwer durchsetzen kannst.
Feuchtigkeit in alten Kellern ist meist anzutreffen. Bei Begehung der Wohnung, so vermutlich auch der Keller, hättest du das sehen, riechen können. Dann da Sachen abzustellen die man noch braucht ist - denke ich zumindest mal - nicht üblich und man muss mit Schimmelbefall rechnen.
Du bekommst kein Geld weil der Keller nicht zum Vermieteten WOHNRAUM zählt.
Es ist Allgemeinwissen das ein Keller im Altbau feucht ist und zum Lagern von feuchteempfindlichen Dingen ungeeignet ist. Also hast du zusätzlich noch grob fahrlässig gehandelt.
Das nächste mal mietest du dir in einer Halle einen Platz und lagerst deine Sachen dort ein, da bekommste dann Geld wenn was schimmelt.
Nun, es kann sein, dass der Vermieter ohnedies nichts dafür kann. Damit dies auch zu verstehn ist ein selbst erlebtes Beispiel.
Eine Mieterin ging im Hochsommer in den Keller und hatte längere Arbeiten vor. * In relativ kurzer Zeit wurde ihr etwas kühl und sie fixierte die Kellertür in offenem Zustand um etwas Wärme einzulassen. * Binnen weniger Minuten waren alle Metallteile völlig nass. Es tropfte und rann nur so dahin. * In allen Kellerabteilen (wirklich in allen) war in wenigen Tagen auf allen Gegenständen der Schimmel drauf. * Der Schaden war für manche erheblich.
Fleißig arbeiten, damit du wieder Geld bekommst. Deine Sachen kannst du abschreiben. Wen willst du dafür verantwortlich machen? Wenn in der Zwischenzeit der Keller von Hochwasser überflutet gewesen wäre, könnte ev. die Gebäudeversicherung dafür aufkommen (Wenn der Hauseigentümer eine hat) Aber dieser Umstand ist wohl eher nicht eingetreten?