Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Zustellung einer Tageszeitung in den Briefkasten?
Gibt es allgemeingültige Vereinbarungen oder Vorschriften zwischen Mieter und Vermieter, in denen die Zustellung einer Tageszeitung in den Briefkasten geregelt ist? Mein Zeitungszusteller bekommt anscheinend keinen Haustürschlüssel von meiner Hausverwaltung, um mir die Tageszeitung in den Briefkasten zuzustellen. Darf ich dem Zeitungszusteller z.B. einen meiner Haustürschlüssel aushändigen oder muss ich die Hausverwaltung vorher um Erlaubnis bitten? Meine Zeitung liegt jetzt immer vor der Haustür im Freien und wird ab und zu entweder weggeweht oder sie wird nass oder auch einfach durch Passanten entwendet. Habe ich einen Anspruch auf Zustellung meiner Zeitung in den Briefkasten gegenüber meinen Vermieter?
Vielen Dank / Gruß Thorsten